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Landau – Willkommen im Landkreis SÜW – Landrat Seefeldt und Kreisbeigeordneter Wagenführer begrüßen neue Bürgerinnen und Bürger

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Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. 15 neuen Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus neun verschiedenen Ländern haben Landrat Dietmar Seefeldt und Kreisbeigeordneter Kurt Wagenführer am Dienstag die Einbürgerungsurkunden bei einer Feierstunde im Kreishaus überreicht. Der Kreischef beglückwünschte die neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger zu ihrer Entscheidung. Landrat Dietmar Seefeldt betonte: „Durch Ihre Einbürgerung zeigen sie Ihre Bereitschaft, sich auch rechtlich voll und ganz in der Gesellschaft zu integrieren. Sie haben nun durch Ihre neuen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten haben Sie die Möglichkeit, Ihre Gemeinde und unseren Landkreis mitzugestalten. Nutzen Sie diese Möglichkeit und bringen Sie sich in die Gemeinschaft ein, seien Sie ein Teil dieser schönen Heimat Südliche Weinstraße. Unser Land braucht Menschen, die sich einbringen.“ Auch der zuständige Kreisbeigeordnete Kurt Wagenführer unterstrich die Botschaft des Landrats und betonte, dass das Erlernen der deutschen Sprache eine wesentliche und wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration sei. Die Personen stammen aus 9 verschiedenen Ländern: Brasilien, Großbritannien, Frankreich, Italien, Kamerun, Rumänien, Thailand, Tunesien und der Türkei. 12 Personen erhalten eine doppelte Staatsbürgerschaft, das heißt sie dürfen ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten.

Neben ihrer Einbürgerungsurkunde erhielten alle Persönlichkeiten ein Willkommenspaket der Südlichen Weinstraße, sowie eine Ausgabe des Grundgesetzes und der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz. Die Feierstunde wurde musikalisch von Maximilian Bast und Scott Schowalter, Schülern der Kreismusikschule, umrahmt. Mit der Nationalhymne führten sie zu emotionalen Momenten bei den neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern.

Hintergrund
Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss grundsätzlich seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, es sei denn, er besitzt die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU oder der Schweiz. Dies gilt auch für Britinnen und Briten. Diese werden (bei Erfüllung aller sonstiger Voraussetzungen) unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert.

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