Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz warnt Unternehmen vor Rechnungen, die mit dem Logo des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) und einer täuschend echten Unterschrift Zahlungen auf ein ausländisches Konto fordern. Das Deutsche Patent- und Markenamt weist darauf hin, dass es für Anmelde-, Jahres- und Verlängerungsgebühren weder Rechnungen noch Zahlungsaufforderungen versendet. Für die fristgerechte Überweisung der Gebühren, die aus dem Kostenmerkblatt ersichtlich sind, sei jeder Anmelder vielmehr selbst verantwortlich. Heiko Lenz, Jurist bei der IHK Pfalz, erläutert die neue Masche: „Der Absender behauptet, dass die Zahlung von 844,00 Euro für die Registrierung der Marke nötig ist. Die SEPA-Überweisung soll auf ein polnisches Bankkonto vorgenommen werden. Dies ist nur erkennbar an der IBAN, die mit „PL“ beginnt.“
Das DPMA betont, dass die Veröffentlichung der Schutzrechte in amtlichen Registern kostenlos ist. Heiko Lenz warnt, dass die Angebote von privaten Unternehmen meist für eine Veröffentlichung von Schutzrechten in kommerziellen Registern gelten – und damit Geld kosten. Zur Bekämpfung von unlauteren und kriminellen Machenschaften zum Schaden der pfälzischen Wirtschaft kooperiert die IHK Pfalz eng mit dem Deutschen Schutzverband zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität e.V. Betroffene erhalten Unterstützung bei Heiko Lenz, Tel. 0621-5904-2020, heiko.lenz@pfalz.ihk24.de
Weitere Infos beim Deutschen Patent- und Markenamt: https://www.dpma.de/dpma/service/gebuehren/irrefuehrende_zahlungsaufforderungen/index.html