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Ludwigshafen – Torbjörn #Kartes begrüßt Vertragsunterzeichnung zum Gute-Kita-Gesetz in Mainz


Ludwigshafen / Rhein-Pfalz-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar.
„Qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung essentiell“
Torbjörn Kartes begrüßt Vertragsunterzeichnung zum Gute-Kita-Gesetz in Mainz

Das Gute-Kita-Gesetz ist jetzt auch in Rheinland-Pfalz angekommen: Aus Bundesmitteln erhält das Land 269 Millionen Euro, um die Qualität in der Kinderbetreuung und frühkindlichen Bildung zu verbessern. In der Staatskanzlei in Mainz wird heute der entsprechende Vertrag zwischen Rheinland-Pfalz und dem Bund unterzeichnet. Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Torbjörn Kartes: „Vom Gute-Kita-Gesetz geht jetzt auch in Rheinland-Pfalz ein wichtiges Signal aus: dass eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung essentiell ist für die Zukunft unserer Kinder und damit unserer Gesellschaft.“

Als Mitglied des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend war Kartes eng in die Beratungen zum Gute-Kita-Gesetz eingebunden, das bereits am 14. Dezember 2018 im Bundestag verabschiedet wurde. „Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir uns in den parlamentarischen Verhandlungen maßgeblich für eine Schwerpunktsetzung bei den Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesbetreuung eingesetzt“, berichtet Kartes. „Insbesondere ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel ist entscheidend, denn nur wenn der stimmt, kann eine frühe Förderung gelingen. Und nur dann können sozial bedingte Bildungsnachteile aufgeholt werden.“ Als Abgeordneter für Ludwigshafen, Frankenthal und den Rhein-Pfalz-Kreis will Kartes insbesondere kritisch verfolgen, wie die vom Bund bereitgestellten Gelder dort ankommen und eingesetzt werden.

Der Bund stellt den Ländern für die Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz) bis 2022 insgesamt 5,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Mittel fließen als Umsatzsteuerbeträge an die Länder, wofür das Finanzausgleichsgesetz (FAG) geändert wurde. Die Änderung des FAG tritt in Kraft, wenn ein Vertragsabschluss mit allen 16 Ländern erfolgt ist.

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