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Landau – Gesundheitsamt ruft zur Grippeschutzimpfung auf

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Das Amt für Gesundheit und Soziales ruft Bürgerinnen und Bürger auf, der neuen Grippewelle vorzubeugen und sich gegen die saisonale Influenza impfen zu lassen. Insbesondere sogenannte Risikogruppen, also ältere und chronisch erkrankte Personen sowie medizinisches und pflegerisches Personal, sollten sich impfen lassen. „Eine echte Virusgrippe ist keine harmlose Erkältungskrankheit. Vor einer schwer verlaufenden Erkrankung kann eine Grippeimpfung schützen, denn die Impfung ist die wichtigste Vorsorgemaßnahme gegen die Influenza“, so die Leiterin des Gesundheitsamtes Landau-Südliche Weinstraße, Anett Schall. Um rechtzeitig geschützt zu sein, wird empfohlen, sich bereits in den Monaten Oktober oder November impfen zu lassen. Auch zu Beginn und im Verlauf der Grippewelle kann es noch sinnvoll sein, eine versäumte Impfung nachzuholen, da nicht vorherzusagen ist, wie lange eine Influenzawelle andauern wird. Nach der Impfung dauert es etwa 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist. Für die Saison 2019/20 empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation in ihrer jährlichen Empfehlung für die jeweilige Grippesaison im Gegensatz zum Vorjahr eine veränderte Zusammensetzung des Impfstoffs, dies ist der Grund für die Notwendigkeit einer jährlichen Impfung.

Menschen ab dem 60. Lebensjahr wird geraten, die Impfung gegen Grippe vorzunehmen. Auch Personen, die aufgrund ihres Berufes (insbesondere medizinisches und pflegerisches Personal) mit vielen Menschen in Kontakt kommen, sind besonders gefährdet und sollten sich daher alljährlich impfen lassen. In diesen Fällen dient die Impfung nicht nur dem Eigenschutz, sondern auch dem Schutz von im selben Haushalt lebenden oder betreuten Personen. Des Weiteren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) die Grippeschutzimpfung auch für Schwangere und Personen mit einem chronischen Grundleiden, da diese insbesondere ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben.

Zur Grippeimpfung:
Die Influenza oder sogenannte „echte Grippe“ wird durch Viren verursacht, die auf dem Luftweg über Tröpfcheninfektion übertragen werden. Sie beginnt typischerweise mit hohem Fieber, Husten, Muskel- und Kopfschmerzen. Neben dem Impfen stellen auch gründliches Händewaschen mit Seife und Abstandhalten zu Erkrankten wichtige Schutzmaßnahmen dar. Da Influenzaviren ein hohes Verwandlungspotential haben, wird die Impfstoffzusammensetzung jährlich überprüft und entsprechend angepasst. Die Impfung sollte daher jedes Jahr wiederholt werden. Die Kosten für die Grippeschutzimpfung werden von den gesetzlichen Krankenkassen für alle Versicherten übernommen, die zu den von der ständigen Impfkommission empfohlenen Gruppen zählen und von der Schutzimpfungsrichtlinie erfasst werden. Dazu gehören neben den Personen über 60 Jahre, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, sowie Schwangere. Darüber hinaus Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- oder Pflegeeinrichtungen, medizinisches und pflegerisches Personal – auch im häuslichen Bereich – oder Menschen, die in Einrichtungen mit großem Publikumsverkehr arbeiten. Personen mit erhöhter Infektionsgefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln sollen sich ebenfalls impfen lassen.

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