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Frankenthal – Kinder- und Jugendbüro Frankenthal – Alkohol-Testkaufaktion: Die Hälfte der Getesteten fällt durch

Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar. Am 26. September wurden zum wiederholten Mal Alkohol-Testkäufe zur Einhaltung des Ju-gendschutzgesetzes in Frankenthal durchgeführt. Das Resultat: Die Hälfte der acht kontrol-lierten Verkaufsstellen verstieß gegen den Jugendschutz. Damit fiel das Ergebnis der Aktion ähnlich aus wie im Vorjahr, als drei von fünf Stellen Alkohol an Minderjährige verkauften.

Das Ergebnis der Testkäufe
Das freiwillige Käuferteam – bestehend aus zwei minderjährigen Schülern der höheren Be-rufsfachschule, Bereich „Polizeidienst und Verwaltung“ versuchten an acht verschiedenen Verkaufsstellen, hochprozentige Alkoholika zu kaufen. Begleitet wurden sie hierbei von der Polizei, Beamten des kommunalen Vollzugsdienstes und Mitarbeitern des Kinder- und Ju-gendbüros. Vier Verkäufer/innen untersagten den 17-jährigen Testkäufern den Kauf, nach-dem sie sich den Personalausweis zeigen ließen. Allerdings genehmigten vier Kassierer/innen den Kauf trotz Ausweiskontrolle und Jugendschutzkassensystem. In diesen Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Gewerbetreibenden müssen mit einem Buß-geld zwischen 500 und 2.000 Euro (Richtsatz 1.000 Euro) rechnen; die Kassierer/innen mit 100 bis 250 Euro (Richtsatz 200 Euro).

Mehr zur Testkaufaktion
Um die Einhaltung des Gesetzes zu beobachten, finden in Frankenthal seit 2015 jährlich Testkaufaktionen statt. Polizei, Kinder- und Jugendbüro sowie Vollzugsdienst möchten damit auf das Jugendschutzgesetz aufmerksam machen. Das Verkaufspersonal trägt eine hohe Verantwortung beim Schutz der Jugendlichen, die dadurch alljährlich in Erinnerung gerufen und bewusst gemacht werden soll.

Allgemeine Informationen zum Jugendschutzgesetz

Das Jugendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor schädlichen Einflüssen, wie zum Beispiel unangemessenem Alkohol- und Nikotinkonsum schützen. Die Bestimmungen zu Al-koholabgabe und Alkoholkonsum regeln, ab welchem Alter welcher Alkohol gekauft und kon-sumiert werden darf. Wer unter 16 Jahren ist, darf keine alkoholhaltigen Getränke, wer unter 18 Jahren ist keine branntweinhaltigen Getränke kaufen und konsumieren. Das gleiche gilt für Tabakwaren. Wer als Gewerbetreibender gegen das Jugendschutzgesetz verstößt, begeht eine Ordnungs-widrigkeit und müssen – je nach Einzelfall – mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Auch Kassierer/innen bzw. Kellner/innen, die Kindern und Jugendlichen Alkohol verkaufen, können belangt und mit Geldbußen belegt werden.

Auf einen Blick
Kinder- und Jugendbüro Frankenthal
Stephan-Cosacchi-Platz 3
67227 Frankenthal

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