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Bad Dürkheim – Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Bad Dürkheim/Landkreis Bad Dürkheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Am 02.10.2019 gegen 03:40 Uhr wurde in der Fronhofallee in Bad Dürkheim ein Fahrzeuggespann, bestehend aus PKW und Anhänger, durch eine Funkstreifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Bad Dürkheim einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen dieser stellte sich heraus, dass beide mitgeführten Fahrzeuge bereits seit Juni weder versichert noch zugelassen und daher zur Fahndung ausgeschrieben waren. Der verantwortliche Fahrzeugführer gab gegenüber den eingesetzten Beamten an, davon nichts gewusst zu haben, was diesen jedoch nicht vor Einleitung eines Strafverfahrens wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie der Untersagung der Weiterfahrt schützte.

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