Rhein-Pfalz-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Der Kreistag hat in seiner Sitzung beschlossen, dass die Wahl des Beirates für Migration und Integration am Sonntag, 27. Oktober 2019, stattfinden wird. Die Amtszeit des bisherigen Beirates endete mit Ablauf der Amtszeit des Kreistages. Der Beirat im Rhein-Pfalz-Kreis besteht aus 10 Personen und wird für 5 Jahre gewählt. Nach den Regelungen der Landkreisordnung ist ein Beirat für Migration und Integration einzurichten, wenn im Landkreis mehr als 5.000 ausländische Einwohnerinnen und Einwohner ihre Hauptwohnung haben. Im Rhein-Pfalz-Kreis wohnten zum Stichtag 30. Juni 2019 rund 18.000 ausländischen Einwohner mit Hauptwohnsitz. Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner im Rhein-Pfalz-Kreis ab 16 Jahren mit ausländischer Staatsbürgerschaft sowie staatenlose Einwohner, Einwohner, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige.
Alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten mit erstem Wohnsitz im Rhein-Pfalz-Kreis gemeldet sich, ungeachtet der Staatsbürgerschaft, können sich wählen lassen. Die Anmeldefrist für Kandidatinnen und Kandidaten endet am 09. September 2019, 18 Uhr. Landrat Clemens Körner würde sich über eine rege Beteiligung an der Wahl zum Beirat für Migration und Integration freuen – zum einen über vielseitige Kandidatenvorschläge sowie einer hohen Zahl an Stimmabgaben bei der Wahl am 27. Oktober 2019. Alle notwendigen Formulare für die Wahlvorschläge gibt es bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis. Nähere Informationen über www.rhein-pfalz-kreis.de oder bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Recht, Ordnung und Verkehr.