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Frankenthal – Beratungsangebot zur Vorsorgevollmacht

Frankenthal/Metropolregion Rhein-Neckar. Ob durch einen Unfall, durch Alter oder Krankheit: Jeder Mensch kann in die Situation kom-men, nicht mehr über sich selbst bestimmen zu können. Für einen solchen Fall lässt sich mit einer Vorsorgevollmacht vorsorgen. Sie regelt für diese Situationen, welche Vertrauensperson im Notfall Entscheidungen treffen darf. Für die Ausstellung einer Vorsorgevollmacht sind ver-schiedene Punkte zu berücksichtigen, damit die Vollmacht auch rechtskräftig zum Einsatz kommen kann. Dafür stehen Frankenthaler Bürgern mehrere Beratungsangebote zur Verfü-gung. Die Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde der Stadt Frankenthal, sowie die Mitarbei-ter des AWO-Betreuungsvereins stellen das notwendige Informationsmaterial zur Verfügung und beraten ausführlich und kostenfrei zum Thema.

Bei der Betreuungsbehörde der Stadtverwaltung Frankenthal stehen Melanie Krebs (Tel. 06233/89336), Martina Pisek (Tel. 06233/89484) oder Nadja Goldmaier (Tel. 06233/89369) für Beratungsgespräche zur Verfügung. Beim AWO-Betreuungsverein, Schmiedgasse 47, ist Jerry Schackert (Tel. 06233/369030) Ansprechpartner. Außerdem bietet der AWO-Betreuungsverein eine regelmäßige Sprechstunde zum Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ an. Diese findet an jedem ersten Dienstag im Monat um 16 Uhr statt. Die Beratung durch den AWO-Betreuungsverein wird von der Kom-mune und vom Land gefördert und ist nicht an eine Mitgliedschaft gebunden.

Hintergrundinfos zur Vorsorgevollmacht

Die Annahme ist weit verbreitet, dass Ehepartner und erwachsene Kinder automatisch die rechtliche Vertretung ausüben dürfen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Oft müssen aufwändige Betreuungsverfahren angeregt werden in Situationen, in denen eine Vorsorgevollmacht aus-reichend wäre. Im Idealfall bevollmächtigt jeder Erwachsene frühzeitig für sich eine Vertrau-ensperson und bespricht mit dieser die eigenen Wünsche und Wertvorstellungen. Auch junge Volljährige können eine Vorsorgevollmacht formulieren, um für den Ernstfall vorzusorgen.

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