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Heidelberg – Bürgerentscheid zur Verlagerung des rnv-Betriebshofs: Briefwahl jetzt beantragen

Visualisierung: rnv/Stadt Heidelberg

Heidelberg / Metropolreguion Rhein-Neckar(red/ak) – Über die geplante Verlagerung des rnv-Betriebshofs wird es am Sonntag, 21. Juli, einen Bürgerentscheid geben. Die wahlberechtigten Heidelbergerinnen und Heidelberger sind dann dazu aufgerufen über die Frage abzustimmen: „Sind Sie dafür, dass auf den gegenwärtig als Grünflächen genutzten Bereichen des Großen Ochsenkopfes kein RNV-Betriebshof gebaut wird?“

Der Bürgerentscheid wendet sich gegen den Beschluss des Gemeinderats vom Dezember 2018: Dieser hatte mit dem „Zukunftskonzept Bergheim“ beschlossen, den Betriebshof auf den Großen Ochsenkopf zu verlagern und die frei werdende Fläche an der Bergheimer Straße je zur Hälfte für bezahlbaren Wohnraum und eine Grün- und Freifläche zu nutzen. Ein „Nein“ beim Bürgerentscheid bedeutet eine Stimme für die Verlagerung des Betriebshofs und für die Schaffung von neuem Wohnraum samt Grün- und Freifläche an der Bergheimer Straße. Ein „Ja“ bedeutet eine Stimme gegen die Verlagerung des Betriebshofs auf den Ochsenkopf.

Wer am Tag des Bürgerentscheids nicht in seinem Wahllokal wählen möchte, kann ab sofort Briefwahl beantragen. Briefwahlunterlagen sind bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg ab Mittwoch, 26. Juni 2019, zu den Öffnungszeiten erhältlich. Dort kann man seine Stimme dann auch direkt abgeben.

Beantragung mittels QR-Code oder durch Online-Antrag

Zur Teilnahme an der Briefwahl wird ein sogenannter Wahlschein benötigt. Wer schnell und unkompliziert zu jeder beliebigen Tages- und Nachtzeit seinen Wahlschein beantragen möchte, um die Teilnahme an der Briefwahl sicherzustellen, oder wer in einem beliebigen Heidelberger Wahllokal wählen möchte, kann dies über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung tun oder über den online-Antrag auf der Homepage der Stadt Heidelberg.

QR-Code: Einfach den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code mit dem Handy, Smartphone oder Tablet einscannen. Daraufhin wird man direkt zu dem für die eigene Person ausgefüllten Internetwahlscheinantrag weitergeleitet. Zur Beantragung muss nur noch das Geburtsdatum (und gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift) eingetragen werden.
Online-Antrag: Auf www.heidelberg.de/wahlen > Bürgerentscheid Betriebshof > Wie können Briefwahlunterlagen beantragt werden? „Online-Antrag“ aufrufen. Dort erscheint ein Erfassungsformular für die individuellen Antragsdaten. Zur automatischen Prüfung der Daten werden zwingend die Wahlbezirksnummer und die individuelle Wählernummer benötigt, die der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen sind und die spätestens bis zum 30. Juni 2019 allen Wahlberechtigten zugegangen sein sollte. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei übertragen und garantieren äußerst kurze Bearbeitungszeiten.

Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen können auch schriftlich oder mündlich gestellt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch eine sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form (Online-Antrag) als gewahrt. Eine telefonische Beantragung der Unterlagen ist nicht möglich; auch nicht die Beantragung per SMS.

Antrag bis spätestens 19. Juli 2019, 18 Uhr

Die Briefwahlanträge müssen bis spätestens Freitag, 19. Juli 2019, 18 Uhr, beim Bürger- und Ordnungsamt, Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69 eingehen, um noch bearbeitet werden zu können. Auch in den Außenstellen des Bürgeramtes können Anträge auf Briefwahl nur bis Freitag, 19. Juli 2019 abgegeben werden. Die jeweiligen Öffnungszeiten der betreffenden Bürgerämter sind dabei zu berücksichtigen (8 Uhr bis 12 Uhr beziehungsweise 8 Uhr bis 16 Uhr).

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt. Sollen die Briefwahlunterlagen einer anderen Person ausgehändigt werden, so ist diese Person gesondert für die Entgegennahme zu bevollmächtigen. Der/Die Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.

Bei der Antragstellung hat man die Wahl, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine beliebige Zustelladresse weltweit schicken zu lassen. Der Wahlschein und die sonstigen Briefwahlunterlagen werden anschließend direkt durch die Deutsche Post AG zugestellt.

Wird für die Zurücksendung des Wahlbriefs ebenfalls die Deutsche Post genutzt, erfolgt die Zustellung kostenlos. Wird ein anderer Zusteller gewählt oder eine besondere Versandform, zum Beispiel per Express, oder erfolgt die Rücksendung aus dem Ausland, trägt der Wähler/die Wählerin das Porto selbst.

Rückfragen beantwortet die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg beim Bürger- und Ordnungsamt, Bürgeramt Mitte unter Telefon 06221 58-42220, per Fax unter 06221 58-49150 oder per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de.

www.heidelberg.de/bürgerentscheid

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