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Mannheim – Neue Bußgelder – Wegwerfen von Zigarettenkippen am häufigsten geahndet

Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Zigarettenstummel, die achtlos auf den Boden geworfen werden, Brötchentüten, die nicht im dafür vorgesehenen Mülleimer landen. Gegen das Wegwerfen von sogenanntem Kleinstmüll geht die Stadt Mannheim seit gut zwei Monaten verstärkt vor, mithilfe von erhöhten Bußgeldern und intensiveren Kontrollen durch den Ordnungsdienst. Nun zieht die Stadt eine erste Bilanz. „Seit Einführung der neuen Bußgelder Anfang April hat unser Ordnungsdienst insgesamt 190 Beanstandungen registriert. Den mit Abstand größten Anteil der Verstöße machte dabei das Wegwerfen von Zigarettenkippen aus, hier waren es insgesamt 185“, bilanziert Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht. Dreimal kam es zu Beanstandungen, weil Essensreste nicht im Mülleimer entsorgt wurden und jeweils einmal, weil eine Verpackung oder Papier auf den Boden geworfen wurde. Specht betont: „Wir haben bei der Erhöhung der Bußgelder ganz deutlich gespürt, dass Verschmutzung durch Kleinstmüll im öffentlichen Raum ein Thema ist, das die Bürgerinnen und Bürger bewegt. Viele haben ein Interesse daran, dass der öffentliche Raum sauber gehalten wird. So haben wir in den letzten Wochen zahlreiche positive Rückmeldungen aus der Bevölkerung erhalten, was uns in unserem Handeln und konsequenten Durchgreifen absolut bestätigt.“

Seit der Eröffnung der neugestalteten Planken am 8. April sind täglich mehrere Doppelstreifen des Ordnungsdienstes der Stadt Mannheim in der Innenstadt unterwegs, um Verstöße im Bereich Kleinstmüll zu ahnden. In der Regel ist der Ordnungsdienst in Uniform unterwegs und somit klar als solcher zu erkennen. So soll Präsenz gezeigt und damit das Sicherheitsgefühl der Passantinnen und Passanten in der Fußgängerzone gestärkt werden. „Da sich in der Vergangenheit jedoch gezeigt hat, dass es für uns schwer ist, uniformiert Müllsünder auf frischer Tat zu ertappen, werden die Planken in den letzten Wochen verstärkt in Zivil bestreift“, berichtet Klaus Eberle, Leiter des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung. „Das Ergebnis zeigt: Mehr als 80 Prozent aller Verstöße haben unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Uniform geahndet.“ Specht betont: „Es ist erfreulich, dass sich viele Müllsünder einsichtig zeigen. Dennoch bin ich mit dem aktuellen Zustand der Sauberkeit noch nicht zufrieden. Insbesondere die Vermüllung rund um die Filialen der Fastfoodketten ist nach wie vor nicht akzeptabel. Daher werden wir den Überwachungsdruck im Rahmen der begrenzten personellen Kapazitäten auch bis Hochsommer auf jeden Fall aufrechterhalten.“

Hintergrund:
Grundlage ist der Bußgeldkatalog des Umweltministeriums, den das Land Baden-Württemberg zum 1. Dezember 2018 geändert hat. Seitdem ist es unter anderem möglich, für Müll in kleinen Mengen Bußgelder in Höhe von bis zu 250 Euro zu verhängen. In Mannheim bewegen sich die meisten Bußgelder in einer Höhe von 75 Euro. Auf den Boden gespuckte Kaugummis liegen bei 100 Euro. Generell kann gesagt werden, dass die Bußgeldhöhe immer auch Ermessenssache im Einzelfall ist (Vorsatz, wiederholtes Fehlverhalten). Daher sind grundsätzlich auch höhere Bußgelder möglich, die dann bis zum vorgegebenen Bußgeldrahmen in Höhe von 250 Euro reichen können. Vor der Neuregelung bewegte sich der Bußgeldrahmen für Verpackungen, Flaschen oder Obstreste bei 40 bis 55 Euro, für Zigarettenkippen bei 20 Euro.

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