• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Leipzig – #Bundesverwaltungsgericht: Töten männlicher #Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise zulässig


Leipzig
Das wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteten Hennen ist für sich genommen kein vernünftiger Grund i.S.v. § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes (TierschG) für das Töten der männlichen Küken aus diesen Zuchtlinien. Da voraussichtlich in Kürze Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung stehen werden, beruht eine Fortsetzung der bisherigen Praxis bis dahin aber noch auf einem vernünftigen Grund. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der Kläger betreibt eine Brüterei. Die dort ausgebrüteten Eier stammen aus Zuchtlinien, die auf eine hohe Legeleistung ausgerichtet sind. Für die Mast sind Tiere aus diesen Zuchtlinien wenig geeignet. Deshalb werden die männlichen Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet. Das betraf in Deutschland im Jahr 2012 etwa 45 Millionen Küken. Der Beklagte untersagte dem Kläger mit Verfügung vom 18. Dezember 2013 ab dem 1. Januar 2015 die Tötung von männlichen Küken. Er folgte damit einem an alle Kreisordnungsbehörden des Landes gerichteten Erlass, der auf das zuständige Landesministerium zurückging.

Das Verwaltungsgericht Minden hat die Untersagungsverfügung aufgehoben, das Oberverwaltungsgericht Münster die Berufung des Beklagten zurückgewiesen: Die Tötung der männlichen Küken erfolge nicht ohne vernünftigen Grund i.S.v. § 1 Satz 2 TierSchG.

Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Entscheidung nur im Ergebnis bestätigt. Gemäß § 1 Satz 2 TierSchG darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Das Tierschutzgesetz schützt – anders als die Rechtsordnungen der meisten anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union – nicht nur das Wohlbefinden des Tieres, sondern auch sein Leben schlechthin. Vernünftig im Sinne dieser Regelung ist ein Grund, wenn das Verhalten gegenüber dem Tier einem schutzwürdigen Interesse dient, das unter den konkreten Umständen schwerer wiegt als das Interesse am Schutz des Tieres. Im Lichte des im Jahr 2002 in das Grundgesetz aufgenommenen Staatsziels Tierschutz beruht das Töten der männlichen Küken für sich betrachtet nach heutigen Wertvorstellungen nicht mehr auf einem vernünftigen Grund. Die Belange des Tierschutzes wiegen schwerer als das wirtschaftliche Interesse der Brutbetriebe, aus Zuchtlinien mit hoher Legeleistung nur weibliche Küken zu erhalten. Anders als Schlachttiere werden die männlichen Küken zum frühestmöglichen Zeitpunkt getötet. Ihre „Nutzlosigkeit“ steht von vornherein fest. Zweck der Erzeugung sowohl der weiblichen als auch der männlichen Küken aus Zuchtlinien mit hoher Legeleistung ist allein die Aufzucht von Legehennen. Dem Leben eines männlichen Kükens wird damit jeder Eigenwert abgesprochen. Das ist nicht vereinbar mit dem Grundgedanken des Tierschutzgesetzes, für einen Ausgleich zwischen dem Tierschutz und menschlichen Nutzungsinteressen zu sorgen.

Die bisherige Praxis wurde allerdings – ausgehend von einer damaligen Vorstellungen entsprechenden geringeren Gewichtung des Tierschutzes – jahrzehntelang hingenommen. Vor diesem Hintergrund kann von den Brutbetrieben eine sofortige Umstellung ihrer Betriebsweise nicht verlangt werden. Bereits im Zeitpunkt der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts war absehbar, dass in näherer Zukunft eine Geschlechtsbestimmung im Ei möglich sein würde. Die weitere Entwicklung hat diese Einschätzung bestätigt. Ohne eine Übergangszeit wären die Brutbetriebe gezwungen, zunächst mit hohem Aufwand eine Aufzucht der männlichen Küken zu ermöglichen, um dann voraussichtlich wenig später ein Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei einzurichten oder ihren Betrieb auf das Ausbrüten von Eiern aus verbesserten Zweinutzungslinien umzustellen. Die Vermeidung einer solchen doppelten Umstellung ist in Anbetracht der besonderen Umstände ein vernünftiger Grund für die vorübergehende Fortsetzung der bisherigen Praxis.

BVerwG 3 C 28.16 – Urteil vom 13. Juni 2019

Quelle Bundesverwaltungsgericht Leipzig

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



  • MEHR AKTUELLE TOPMELDUNGEN

      Saarbrücken – Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster 25-jähriger Frau

    • Saarbrücken – Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster 25-jähriger Frau
      Saarbrücken / Metropolregion Rhein-Neckar – Seit dem 26.03.2024 wird die 25-jährige Oumeima G. vermisst. Frau G. wurde letztmalig gegen 13:40 Uhr am Hauptbahnhof in Saarbrücken gesehen. Frau G. ist auf Hilfe angewiesen und es kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass der Vermissten etwas zugestoßen sein könnte. INSERATEnergiekosten sparen mit Loewe.OneLoewe.One Die bisherigen Ermittlungen der Polizei ... Mehr lesen»

    • Ludwigshafen – Am Hauptbahnhof lebensgefährlich verletzte Person aufgefunden und im Krankenhaus verstorben – Zeugen gesucht

    • Ludwigshafen – Am Hauptbahnhof lebensgefährlich verletzte Person aufgefunden und im Krankenhaus verstorben – Zeugen gesucht
      Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Heute Morgen (28.03.2024), gegen 6:40 Uhr, wurde der Polizei eine lebensgefährlich verletzte Person im Gleisbett liegend nahe des Hauptbahnhofs in Ludwigshafen gemeldet. Die 64-jährige Schwerverletzte befand sich in einem lebensbedrohlichen Zustand und wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht, wo sie schließlich verstarb. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal und die Kriminalpolizei Ludwigshafen ... Mehr lesen»

    • Heidelberg-Rohrbach: Kinderstadtteilplan ist in Arbeit – Geheimtipps der Kids – Perspektivwerkstatt am 8. Mai

    • Heidelberg-Rohrbach: Kinderstadtteilplan ist in Arbeit – Geheimtipps der Kids – Perspektivwerkstatt am 8. Mai
      Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Bunt, kinderleicht und voller Infos: Rohrbach erhält bald einen Stadtteilplan für Kinder. Mithilfe des neuen Stadtteilplans sollen die Interessen und Bedarfe der jungen Bewohnerinnen und Bewohner sichtbar gemacht, Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb des Quartiers aufgezeigt und die Kinderbeteiligung im Quartier gefördert werden. In den vergangenen Monaten haben Rohrbacher Kinder ihren Stadtteil intensiv ... Mehr lesen»

    • Chancengleichheit: Heidelberger Beratungsangebote im April

    • Chancengleichheit: Heidelberger Beratungsangebote im April
      Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Das Amt für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg bietet im April 2024 Beratungen in Präsenz sowie telefonisch oder online an. Eine Terminvereinbarung im Vorhinein ist stets notwendig. Die verschiedenen Beratungsangebote im Bereich Teilhabe und Chancengleichheit finden im April zu nachfolgenden Terminen statt. INSERATEnergiekosten sparen mit Loewe.OneLoewe.One Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Dreimal pro ... Mehr lesen»

    • Heidelberg – Bürgeramt-Mitte vom 15. bis 19. April nur eingeschränkt verfügbar

    • Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Im Bürgeramt Mitte wird in der Woche von Montag, 15., bis Freitag, 19. April 2024, eine neue Brandschutzanlage installiert. Die Mitarbeitenden im Bürgeramt Mitte, Bergheimer Straße 69, stehen daher in dieser Woche nur eingeschränkt zur Verfügung. Es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Wie gewohnt sind am Montag, 15. April, ... Mehr lesen»

    • Heidelberg – Photovoltaik auf Sportanlagen: Infoveranstaltung für Vereine am 11. April

    • Heidelberg – Photovoltaik auf Sportanlagen: Infoveranstaltung für Vereine am 11. April
      Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Um das Thema Photovoltaik, die Finanzierung sowie Beratungs- und Fördermöglichkeiten geht es bei einer Informationsveranstaltung für Heidelberger Sportvereine, zu der das Umweltamt der Stadt Heidelberg am Donnerstag, 11. April 2024, einlädt. Die Veranstaltung findet von 16.30 bis 18 Uhr im Großen Saal des Heidelberger Rathauses, 2. Obergeschoss, Marktplatz 10, statt. ... Mehr lesen»

    • Speyer – Vierte Tagesfahrt des Seniorenbüros am 16. April nach Wiesbaden

    • Speyer / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Die vierte Tagesfahrt des Seniorenbüros in diesem Jahr führt am Dienstag, 16. April 2024, nach Wiesbaden. Dort geht es zur Nerobergbahn, dem romantischen Wahrzeichen Wiesbadens. Die Tagesfahrt ist nicht für Menschen, die einen Rollator oder einen Rollstuhl nutzen, geeignet. INSERATEnergiekosten sparen mit Loewe.OneLoewe.One Interessierte können sich am 2. und 3. ... Mehr lesen»

    • Heidelberg – Pianist*innen und der „Spielraum Dezernat“ prägen das Heidelberger Frühling Musikfestival nach Ostern

    • Heidelberg – Pianist*innen und der „Spielraum Dezernat“ prägen das Heidelberger Frühling Musikfestival nach Ostern
      Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak/Heidelberger Frühling) -Nach einer kurzen Osterpause über die Feiertage bietet das Heidelberger Frühling Musikfestival unter dem Motto „Brahms!“ ab Dienstag, 2. April nochmals knapp zwei Wochen voll musikalischer Erlebnisse. Höhepunkte der zweiten Festivalhälfte sind fünf Konzerte mit herausragenden Pianist*innen und die Reihe „Spielraum Dezernat“, die im Dezernat 16 mit neun Veranstaltungen einen ... Mehr lesen»

    • Heidelberg – Weiterer Baustein zur Mobilitätswende: neues Busnetz in Heidelberg bringt mehr Komfort und Qualität

    • Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak(rnv) – Attraktiver und zuverlässiger: Das sind die Ziele der geplanten Anpassungen des gesamten Busnetzes im Stadtgebiet Heidelberg ab dem 7. April 2024. Konkret sollen künftig weniger Verspätungen, mehr Platz in den Bussen und eine bessere Anbindung der Stadtteile erreicht werden. In Abstimmung mit der Stadt Heidelberg hat die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) ... Mehr lesen»

    • Mannheim – Jetzt anmelden: Weiterbildung zum geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung -Handwerkskammer bietet Kurs in ihrer Bildungsakademie sowohl in Voll- als auch in Teilzeit an – Höchster Abschluss im Handwerk

    • Mannheim / Metropoplregion Rhein-Neckar(red/ak/Handwerkskammer Mannheim, Rhein-Neckar-Odenwald) – Die Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald bietet in ihrer Bildungsakademie wieder die Weiterbildung zum geprüften Betriebswirt / zur geprüften Betriebswirtin nach der Handwerksordnung an. Der Kurs, der sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit angeboten wird, behandelt alle wesentlichen Themen, die für den beruflichen Erfolg in der Unternehmensführung entscheidend sind: ... Mehr lesen»

    >> Alle Topmeldungen

  • MEDIENPARTNER
    Raphael B. Ebler Medienproduktion


///MRN-News.de