Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar.
Die Einführung der Haltelinie in der Benngewannstraße ist für die FWG Ortsgruppe Rheingönheim ungenügend.
Die Anwohner der Rheinwaltstraße dürfen mit dem absoluten Halteverbot nicht einmal bei laufendem Motor aussteigen, um Ihr Hoftor zu öffnen oder zu schließen. Unter den absoluten Halteverbotschildern in dieser und ähnlichen Straßen muss ein weiteres Schild angebracht werden mit: „ Ausstieg zum Öffnen und Schließen des Hoftors erlaubt.“
Zusätzlich sollte die Straße sichtbar als Spielstraße deklariert werden, damit FußgängerInnen auch mittig laufen können und vereinzelte, schmale Halteflächen eingezeichnet werden können inkl. den Randsteinen.
„Der aktuelle Zustand muss auf eine ausführbare Vorschrift unbedingt abgeändert werden, sonst fühlen sich die Anwohner nicht ernst genommen“, sagt FWG-Ortsvorsteherkandidat Dr. Mathias Weickert.