Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar.
Die Zufahrten zum Strohhutfest, wie z. B. August-Bebel-Straße, Johannes-Mehring-Straße, Karolinenstraße, Turnhallstraße, Kanalstraße und Schmiedgasse, die als Rettungszufahrten für Sanitäts- und Feuerwehrfahrzeuge vorgesehen sind, müssen unbedingt freigehalten werden. Installierte Halt- und Parkverbote sind zu beachten. Die Verwaltung weist vorsorglich darauf hin, dass Fahrzeuge, die Sanitäts- oder Feuerwehrzufahrten blockieren, aus Sicher-heitsgründen im Bedarfsfall abgeschleppt werden.
Auf den ansonsten befahrbaren Teilen der Festmeile
• Wormser Straße zwischen dem Wormser Tor und der August-Bebel-Straße,
• August-Bebel-Straße von der Wormser Straße bis zur Einmündung der Elisabethstraße,
• Speyerer Straße zwischen dem Speyerer Tor und der Fußgängerzone und in den Zu-fahrtsbereichen zur Speyerer Straße von der Turnhallstraße, der Ackerstraße,
• Bahnhofstraße zwischen dem Neumayerring und der Welschgasse und
• Welschgasse zwischen der Bahnhofstraße und der Emil-Rosenberg-Straße
gelten ab Mittwoch, dem 29.05.2019, 12 Uhr, Parkverbote wegen den Aufbauarbeiten. Diese Straßenabschnitte sind mit Z. 290 (eingeschränktes Haltverbot für eine Zone) gekennzeichnet:
Das Parkverbot des Zeichens 290 (eingeschränktes Haltverbot für eine Zone) gilt für alle öffentlichen Verkehrsflächen (also auch Parkstreifen, etc.) innerhalb der durch die Zeichen 290 (Anfang) und Zeichen 292 (Ende) begrenzten Bereiche.
Erst wer am Z. 292 vorbeigefahren ist, hat die Zone verlassen.
Zeichen 292
Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone
Bis dahin gilt das eingeschränkte Haltverbot für die Zone.
Für den Aufbau eines Riesenrades vor dem Wormser Tor und für den Aufbau eines großen Zeltes auf der Westseite der Wormser Straße vor den Anwesen Nr. 5 a bis 11 gilt in der Wormser Straße zwischen Wormser Tor und Schmiedgasse und in der Wormser Straße vor den Anwesen Nr. 5 a bis 11 bereits ab Dienstag, den 28.05., 15 Uhr, Parkverbot.
Auf dem Parkplatz vor dem Dathenushaus darf ab Montag, dem 27.05., 7 Uhr, wegen dem Aufbau des Fahrgeschäftes „Auto-Scooter“ nicht mehr geparkt werden.
In der Karolinenstraße (Parkplätze westlich der Johannes-Mehring-Straße) darf ab Dienstag, 28.05., 10 Uhr, nicht mehr geparkt werden. Die beiden Schwerbehindertenparkplätze werden in die Johannes-Mehring-Straße vor das Anwesen Nr. 12 a verlegt.
Für den Aufbau der Bühne im östlichen Teil der August-Bebel-Straße, zwischen Elisabeth-straße und Nürnberger Straße gelten die Halteverbote ab Mittwoch, 29.05., 9 Uhr.
Für den Aufbau eines Zeltes in der Kanalstraße zwischen dem Einmündungsbereich der Eli-sabethstraße/ Carl-Theodor-Str. in westliche Richtung gelten die Halteverbote ab Dienstag, 28.05., 7 Uhr.
Die Kanalstraße ist in westliche Richtung ab dem Einmündungsbereich Elisabethstraße/ Carl-Theodor-Straße ab Dienstag, 28.05., 13 Uhr vollgesperrt.
In der Kanalstraße zwischen Elisabethstraße und Nürnberger Straße, in der Turnhallstraße zwischen Europaring und Holzhofstraße und im Zöllerring vor dem Anwesen Nr. 104 werden Fahrradparkplätze eingerichtet. Ab Mittwoch, 29.05., 06.00 Uhr, darf in diesen Bereichen nicht mehr geparkt werden.
In der Anliegerstraße Foltzring zwischen dem Wormser Tor und Elisabethstraße werden die Halteverbote für die Fahrradabstellplätze bereits ab Dienstag, dem 28.05., ab 18 Uhr gelten.
Für die Aufstellung von Toilettenwägen gilt in der Schnurgasse westlich des Einmündungsbe-reiches der Wormser Straße, in der August-Bebel-Straße östlich der Elisabethstraße hinter der Bühne, in der Mühlstraße östlich des Einmündungsbereichs der Speyerer Straße, in der Speyerer Straße östlich des Einmündungsbereichs der Welschgasse und in der Welschgasse südlich des Einmündungsbereichs der Bahnhofstraße am Mittwoch, 29.05., ab 6 Uhr Park-verbot.
Die Schmiedgasse wird ab der Glockengasse ab Donnerstag, 30.05., 11 Uhr, voll gesperrt. Eine Umleitung über die Westliche Ringstraße, Max-Friedrich-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Wormser Straße, Foltzring und Elisabethstraße wird ausgeschildert.
Busverkehr:
Die Schmiedgasse wird während des Strohhutfestes nicht angefahren.
Die Linie 464 wird über die Friedrich-Ebert-Straße und die Mörscher Straße (Schillerschule) umgeleitet.
Die Linie 84 wird über die Friedrich-Ebert-Straße und den Foltzring umgeleitet.
Sondernutzungen:
Alle erteilten Sondernutzungserlaubnisse z.B. zum Aufstellen von Außenbestuhlung, Ver-kaufsständern und Werbereitern, die sich im Festbereich befinden, sind in der Zeit des Auf-baus für das Strohhutfest und der Festzeit (also bis So, den 02.06., 23 Uhr) unterbrochen. Sie müssen bis spätestens Mittwoch, den 29.05., 12 Uhr, von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sein, damit die Aufbauarbeiten nicht behindert werden.
Strohhutfestlauf:
Am Sonntag, den 02.06. findet ab 11 Uhr der Strohhutfestlauf statt.
Start: Carl-Theodor-Straße (in Höhe Rheinstraße) – Elisabethstraße – Schmiedgasse – West-liche Ringstraße – Bahnhofstraße – Welschgasse – Sterngasse – Karolinenstraße – Carl-Theodor-Straße. Der Lauf wird bis ca. 14 Uhr dauern. Während dieser Zeit ist mit erheblichen Behinderungen entlang der Strecke und auf den Zufahrtsstraßen zu rechnen. Es wird deshalb empfohlen, den Innenstadtbereich in dieser Zeit zu umfahren.
In der Westlichen Ringstraße zwischen der Schmiedgasse und der Bahnhofstraße und in der Sterngasse gilt am Sonntag, den 02.06., von 10 bis 15 Uhr wegen des Strohhutfest-Laufes Parkverbot. Wir bitten zu beachten, dass während des Laufes nur sehr eingeschränkt von Parkflächen entlang der Zugstrecke weggefahren werden kann. Im Bedarfsfall bitte die Überwachungskräften und/oder die Ordner vor Ort ansprechen.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung.
Quelle Stadt Frankenthal