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Heidelberg – Informationen zur Europawahl und Kommunalwahl am Sonntag den 26. Mai 2019

Wahlen am 26. Mai 2019 in Heidelberg. Das MRN-NEWS-Foto zeigt die Ergebnispräsentation der Landtagswahlen im Heidelberger Rathaus.

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – In Heidelberg finden am Sonntag, 26. Mai 2019, zwei Wahlen statt: Die Kommunal- und die Europawahl.

Europawahl

Bei der Europawahl 2019 entscheiden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union (EU), welche Abgeordneten in den kommenden fünf Jahren im Europäischen Parlament sitzen. Das Europäische Parlament hat seinen Sitz in Straßburg. Zusätzliche Plenartagungen und Treffen der Ausschüsse des Parlaments finden in Brüssel statt.

Die Heidelbergerinnen und Heidelberger bestimmen mit, welche 96 Abgeordneten nach Bundes- und Landeslisten für die Bundesrepublik Deutschland in das Gremium gewählt werden. Jede Wählerin/jeder Wähler hat nur eine Stimme, mit der die Liste einer Partei gewählt wird. Rund 101.000 Wahlberechtigte sind für die Europawahl im Wählerverzeichnis der Stadt Heidelberg eingetragen.

Kommunalwahl

Rund 111.000 wahlberechtigte Heidelbergerinnen und Heidelberger entscheiden am 26. Mai außerdem darüber, wer den Sprung in den Gemeinderat schafft. 576 Kandidatinnen und Kandidaten haben sich um die 48 Gemeinderatssitze beworben, darunter 219 Frauen. Unter den Wahlberechtigten sind in diesem Jahr rund 10.500 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger aus den EU-Staaten, elf kandidieren für den Gemeinderat. Seit 2014 dürfen auch 16- und 17-Jährige wählen. Bei der diesjährigen Wahl betrifft das rund 1.900 Jugendliche in Heidelberg.

Zwölf Bewerberlisten

Der Gemeindewahlausschuss hat die nachstehenden zwölf Bewerberlisten (Wahlvorschläge) für die Kommunalwahl am Sonntag, 26. Mai 2019, zugelassen, die in dieser Reihenfolge auf dem Stimmzettel erscheinen:

• Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
• BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Heidelberg (GRÜNE Heidelberg)
• Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
• DIE HEIDELBERGER unabhängige Wählerinitiative („DIE HEIDELBERGER“)
• Grün-Alternative Liste Heidelberg e.V. (GAL)
• Freie Demokratische Partei (FDP)
• DIE LINKE (DIE LINKE)
• Alternative für Deutschland, Kreisverband Heidelberg (AfD Heidelberg)
• „Bunte Linke Heidelberg – Bündnis für Demokratie, Solidarität, Umwelt und Frieden“ („Bunte Linke“)
• Freie Wähler Vereinigung e.V., Kreisverband Heidelberg (FWV)
• Heidelberg in Bewegung (HiB)
• Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)

Wer ist wahlberechtigt?

Bei der Kommunalwahl wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen/Einwohner, die Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Heidelberg wohnhaft sind (spätester Zuzugstag: 26. Februar 2019) und nicht das Wahlrecht verloren haben.

Wie viele Stimmen hat jede/r Wähler/in?

Jeder Wähler und jede Wählerin hat so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu wählen sind. Die Heidelbergerinnen und Heidelberger haben also 48 Stimmen zu vergeben. Mit seinen/ihren Stimmen kann der Wähler/die Wählerin beliebige Kandidatinnen und Kandidaten aus den insgesamt zwölf Listen wählen, die bei der Kommunalwahl 2019 in Heidelberg antreten. Er oder sie kann der Kandidatin und dem Kandidaten eine, zwei oder drei Stimmen geben. Wichtig: Die Summe der vergebenen Stimmen darf insgesamt nicht größer sein, als Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (48 Gemeinderatsmitglieder – 48 Kandidatinnen und Kandidaten – 48 Stimmen). Der Stimmzettel ist sonst ungültig.

Was ist Panaschieren und Kumulieren?

Die Wahlberechtigen haben bei der Wahl zwei Möglichkeiten: Ein Stimmzettel kann unverändert abgegeben werden. Damit erhält jede Bewerberin/ jeder Bewerber auf diesem Stimmzettel jeweils eine Stimme. Die Wählerin/Der Wähler ist aber nicht auf die Kandidatinnen/Kandidaten eines Stimmzettels beschränkt. Sie/Er kann Bewerberinnen/Bewerber verschiedener Stimmzettel mischen (panaschieren), indem auf einem Stimmzettel ein oder mehrere Namen von anderen Wahlvorschlägen in die freien Zeilen des Stimmzettels übertragen werden oder indem die Stimmabgabe durch positive Kennzeichnung auf mehreren Stimmzetteln verschiedener Wahlvorschläge erfolgt.

Kumulieren: Bis zu drei Stimmen sind möglich

Beim Kumulieren (Stimmen häufen) kann die/der Wahlberechtigte einzelne Kandidatinnen/Kandidaten besonders unterstützen und ihnen bis zu drei Stimmen geben. Bei einem Kreuz oder einer „1“ in dem Kästchen hinter dem Namen bekommt die Bewerberin/der Bewerber eine Stimme, bei einer „2“ oder „3“ entsprechend mehr. Insgesamt dürfen aber nicht mehr als 48 Stimmen vergeben werden. Wer panaschiert, kann gleichzeitig auch Kandidatinnen/Kandidaten mehrere Stimmen geben (kumulieren).

Wo und wie wird gewählt?

Am Sonntag, 26. Mai 2019, werden in ganz Heidelberg insgesamt 97 Wahllokale eingerichtet, in denen die Wählerinnen/Wähler ihre Stimmen abgeben können. In jedem Stadtteil gibt es für die Wählerinnen/Wähler mindestens ein Wahllokal. Spätestens bis zum 5. Mai ist allen Wählerinnen/Wählern automatisch die Wahlbenachrichtigung zugestellt worden, mit der die Verwaltung mitteilt, dass man wählen darf und in welchem Wahllokal. Für die Stimmabgabe im Wahllokal brauchen die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Ausweis. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr findet, kann auch dem Wahlvorstand im Wahllokal nur den Pass oder Ausweis vorzeigen, um wählen zu können.

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