
Frankenthal / Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar – Im Prozess um den schweren Missbrauch eines sieben Wochen alten Babys in Ludwigshafen, hat die angeklagte Mutter vor dem Landgericht Frankenthal durch ihren Anwalt eine Aussage verlesen lassen. Der mitangeklagte Lebensgefährte der Mutter schwieg zunächst zu den Vorwürfen.
In dem Prozess, der unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen am heutigen Dienstag fortgeführt wurde, stehen die Mutter Nina R. und ihr Lebensgefährte Ismail I. wegen der lebensbedrohlichen Verletzungen des Babys vor Gericht.
Ihnen wird vorgeworfen, ihr Baby brutal misshandelt und mehrfach schwer und lebensgefährlich verletzt zu haben. Das Kind konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.
Am Dienstag sagte die Mutter des Kindes nun vor Gericht aus. In einer vom Anwalt der Mutter verlesenen Erklärung, räumte Nina R. ein, mit der Erziehung des Kindes überfordert gewesen zu sein. Sie bestritt jedoch vorsätzlich und willentlich gehandelt zu haben. Auf den Vorwurf einen Gegenstand bis zu 10cm tief in den After des Kindes eingeführt zu haben, entgegnete die Mutter, sie habe lediglich Fieber gemessen.
Die Schuld an den Verletzungen des Kindes schob die Mutter auf ihren Lebensgefährten Ismail I., der oft jähzornig gewesen sei. Unter anderem habe er schonmal ein Meerschweinchen mit bloßen Händen zerdrückt.
Sie habe Ismail I. das Baby in der Tatzeit anvertraut, um sich selbst ausruhen zu können. In diesem Zeitraum habe sie ihrem Lebensgefährten aufgetragen Windeln zu wechseln und nochmals Fieber zu messen.
Der Lebensgefährte sei zuvor von einer Kneipentour aggressiv und betrunken nach Hause gekommen und habe seinen Zorn an dem Säugling ausgelassen.
Verletzungen am Penis des Babys seien aus einer Auseinandersetzung über die Beschneidung des Jungen resultiert, auf die der Lebensgefährte bestanden habe. Auch die schweren inneren Verletzungen, wie diverse Knochenbrüche sowie weitere innere Verletzungen, seien durch Ismail I. herbeigeführt worden, indem er den Säugling häufiger an den Füßen gepackt habe.
Die Verletzungen des Kindes habe die Mutter jedoch nicht bemerkt.
Die vorgeworfenen sexuellen Handlungen an dem Baby habe es nicht gegeben.
Die Oberstaatsanwältin wirft den beiden Angeklagten laut Anklageschrift vor, sich durch ihr Tun sexuelle Erregung verschafft zu haben.
Trotz der schweren Verletzungen des Kindes, habe das Paar erst einen Tag nach den letzten Vorfällen einen Arzt aufgesucht.
Bei den ärztlichen Untersuchungen waren lebensbedrohliche Bauchverletzungen, ein Schädelbruch, weitere bereits ältere Knochenbrüche, eine Lungenprellung, eine Herzprellung sowie Einblutungen im Auge des Kindes festgestellt worden. Der kleine Junge konnte nur durch eine sofortige Notoperation vor dem Tode bewahrt werden.
An dem Verhandlungstag ging es auch um die Lebensumstände des Paares, die durch Drogen, Heimunterbringung, eine schwere Jugend und abgebrochene Ausbildungen negativ verlaufen seien.
Auch weitere Zeugen werden an den kommenden Verhandlungstagen gehört.
Dem Paar drohen bei einer Verurteilung langjährige Haftstrafen.
(rbe)
Foto: Symbolbild (Archiv)
Zuletzt aktualisiert am 7. Mai 2019, 16:12


































