Mannheim / Schwetzingen / Metropolregion Rhein-Neckar.
Auseinandersetzung im Café in Schwetzingen – Staatsanwaltschaft Mannheim erhebt Anklage wegen versuchten Totschlags u. a.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen einen 36-jährigen Mann Anklage zum Landgericht Mannheim – Schwurgericht – wegen Verdachts des versuchten Totschlags u. a. erhoben.
Nach den Ermittlungen spielte sich das Geschehen wie folgt ab:
Der Angeschuldigte geriet am 27.12.2018 gegen 23:37 Uhr in einem Café in Schwetzingen mit einem 38-jährigen über die regional unterschiedliche italienische Herkunft in Streit, wobei der Angeschuldigte entsprechende verbale Provokationen machte. Der Streit entwickelte sich zu einem gegenseitigen Geschubse, worauf andere Gäste des Lokals die Kontrahenten trennten und der Geschädigte kurzfristig das Lokal verließ. Nachdem der Geschädigte das Lokal wieder betreten und dem Angeschuldigten einen Kopfstoß verpasst hatte, zog der Angeschuldigte seinen Revolver. Für diesen hatte er keine waffenrechtliche Erlaubnis. Als der Geschädigte auf den Angeschuldigten erneut zulief, schoss dieser auf den Geschädigten. Der Schuss traf den Geschädigten in den Bauch, wobei die Verletzungen erheblich, aber letztlich nicht konkret lebensgefährlich waren. Der Geschädigte warf sich trotz seiner Verletzung auf den Angeschuldigten, schlug auf diesen ein und versuchte, ihm den Revolver zu entwenden. Hierauf schoss der Angeschuldigte erneut auf den Geschädigten, der an der Hand getroffen wurde.
Der Angeschuldigte, der unter dem Einfluss von Alkohol stand, soll bei seinen Handlungen den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen haben. Dieser wurde in ein Krankenhaus eingeliefert und erfolgreich operiert.
Der Angeschuldigte entfernte sich zunächst aus dem Lokal, um sodann dorthin zurückzukehren, wo er gegen 01:36 Uhr festgenommen wurde. Er befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft, hat das äußere Tatgeschehen im Wesentlichen eingeräumt und will in Notwehr gehandelt haben.