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Ludwigshafen – Wahlausschuss lässt eingereichte Wahlvorschläge zu

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar. Der Wahlausschuss unter Vorsitz von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck hat in seiner Sitzung am 11. April 2019 alle zur Kommunalwahl am 26. Mai in Ludwigshafen eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl zum Stadtrat, zu den Ortbeiräten und die Wahl der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher einstimmig zugelassen. Elf Parteien und Wählergruppen treten zur Stadtratswahl an: SPD, CDU, AFD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, FWG, Die Linke, Piraten, BIG (Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit), Wählergruppe Kont und LKR. Diese Aufzählung entspricht der gesetzlich vorgegebenen Reihenfolge auf dem Stimmzettel. Für die Wahlen der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sind insgesamt 40 Wahlvorschläge zugelassen, für die Wahlen der Ortsbeiräte 49. Insgesamt treten 884 Kandidatinnen und Kandidaten an. Dies sind rund 100 mehr als bei der Wahl 2014. In den Wahlausschuss als Beisitzende berufen sind insgesamt sechs Vertreterinnen und Vertreter der SPD, CDU, Grünen, FDP, FWG und der Linken.

In der Regel werden bei der Zusammensetzung des Wahlausschusses die Parteien und Wählergruppen berücksichtigt, die aufgrund eigener Wahlvorschläge im aktuellen Stadtrat vertreten sind. Den Vorsitz hat OB Jutta Steinruck als Wahlleiterin.Die Zuordnung der zugelassenen Wahlvorschläge auf die einzelnen Stadtteile ergibt sich aus der beigefügten Tabelle.Mit der Zulassung der Wahlvorschläge gehen die Vorbereitungen für die Briefwahl in die heiße Phase. Ab 29. April können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen beantragen oder direkt im Briefwahlbüro im Rathaus ihre Stimme abgeben. Briefwahl kann sowohl mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung als auch online beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen werden demnächst zugestellt. Wer bis 5. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich unter Telefon 0621 504- 3830 an das Wahlamt wenden. Informationen zur Kommunalwahl gibt es im Internet auf www.ludwigshafen.de. Hier kann ab 29. April auch der Online-Antrag für die Briefwahl gestellt werden.

Hinweis zur Europawahl
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Straßburg und Brüssel werden ebenfalls am 26. Mai bestimmt. Wählen können auch Staatsangehörige aus den übrigen Mitgliedsstaaten der EU. Sie müssen unter anderem in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik eingetragen sein. Wer als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaates bisher noch keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt hat, kann dies bis zum 5. Mai 2019 noch erledigen. Der Antrag muss bis 5. Mai 2019 beim Wahlamt eingegangen sein. Wählerinnen und Wähler, die zwischen 1979 und 1994 bereits in ein Wählerverzeichnis eingetragen waren, müssen die Aufnahme erneut beantragen. Dies gilt auch für Personen, die zwar eingetragen waren, zwischenzeitlich aber außerhalb der Bundesrepublik gelebt haben.

Quelle: Stadt Lu

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