Mannheim/ Metropolregion Rhein-Neckar, 22. März 2019. Die EU gewährt Großbritannien einen vorläufigen Aufschub des Austrittsdatums bis zum 12. April 2019. Das Risiko eines ungeordneten Brexits ohne Austrittsabkommen und ohne Übergangsfrist bleibt weiterhin bestehen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar bietet Unternehmen Handlungsempfehlungen, um diese Herausforderungen kurzfristig angehen können.
Beim Brexit-Briefing der IHK Rhein-Neckar am 27. März 2019 von 14:00 bis 15:30 Uhr im „Haus der Wirtschaft“ in Mannheim erhalten Unternehmen Tipps für zentrale Handlungsfelder bei einem harten Brexit zu folgenden Themen:
• Warenverkehr/Zölle
• Vertragsgestaltung
• Zulassungen
• Arbeitnehmerfreizügigkeit
Wichtige Informationen zur Veranstaltung:
• nur für IHK-Mitgliedsunternehmen
• ohne Teilnahmeentgelt
• Anmeldung erforderlich unter: www.rhein-neckar.ihk24.de/event/153122803
IHK-Ansprechpartner für Unternehmen bei Brexit-Fragen ist Bernhard Schuster, Tel.: 0621 1709-227, E-Mail: bernhard.schuster@rhein-neckar.ihk24.de