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Ludwigshafen – LKR: Handhabung der Befreiung von Stellplatzverpflichtungen bei Bauvorhaben in Ludwigshafen

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar.
Anfrage der LKR zur kommenden Stadtratssitzung

Die LKR-Fraktion beobachtet, dass bei innerstädtischen Bauvorhaben zunehmend auf Stellplätze seitens der Stadt verzichtet werden soll und wird. Das betrifft auch etliche Großvorhaben wie das Metropol, den neuen Sitz der TWL, die Pfalzwerke (ehemals C+A) und nun auch das geplante Bauvorhaben der GAG am Bürgerhof.
Die LKR-Fraktion begrüßt natürlich Investoren sehr, die in Ludwigshafen Bauvorhaben verwirklichen wollen. Kritisch sehen wir allerdings die zunehmende Aushebelung des geltenden Rechts,insbesondere von §47 Abs. 1 LandesBauOrdnung Rheinland-Pfalz. Hier ist geregelt, dass bauliche Anlagen nur errichtet werden dürfen, wenn Stellplätze in ausreichender Zahl hergestellt werden. In der Regel hat die Herstellung auf dem Baugrundstück zu erfolgen, ggf. auf einem anderen Grundstück in zumutbarer Entfernung (§47 Abs. 3 LBO). Nur in Ausnahmefällen ist eine
Ablöse durch Zahlung von Geldbeträgen zugelassen, wenn die Gemeinde zustimmt (§47 Abs. 4 LBO). Die LKR-Fraktion hat den Eindruck gewonnen, dass die Bauverwaltung in allen Fällen signalisiert, dass Bauherren mit einem Verzicht auf Stellplätze rechnen dürfen und die Gemeinde auch Bauvorhaben zustimmt oder zustimmen wird, die keine oder für das konkrete Bauvorhaben unterdimensionierte Parkflächen vorsieht.
Wir bitten um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum wird die LBO nicht eingehalten trotz der sich abzeichnenden Situation in der Innenstadt, dass durch Verzicht auf Stellplätze bei Großbauvorhaben auf eine prekäre Parksituation zugesteuert wird?
2. Wo will die Stadt zusätzlichen Parkraum im Innenstadtbereich bereitstellen für wegfallende Flächen aufgrund des Hochstraßenabrisses?
3. Werden kommunale Tochterfirmen wie die GAG besonders privilegiert, da sie z.B.keinen einzigen Stellplatz beim Bürgerhof bauen werden?
4. Wie prognostiziert die Stadtspitze die Auswirkungen des Wegfalls von Hunderten von Stellplätzen auf den örtlichen Einzelhandel in der Innenstadt?
5. Bis wann können die Bürger mit einem Parkraumkonzept der Stadt rechnen, welche alle derzeit bekannten Parkraumverknappungen berücksichtigt und Lösungen sowohl für die Phase des Hochstraßenabrisses und als auch der Stilllegung der Parkflächen Jägerstrasse und Rathauscenter mit berücksichtigt ?
6. Welche Maßnahmen werden seitens der Stadt konkret umgesetzt, um Bürgern und Pendlern attraktive Angebote zu machen, die flankierend einen Verkehrsmittelumstieg erfolgswahrscheinlicher machen?
7. Welche Angebote plant die Stadt für die eigenen Beschäftigten in der Verwaltung?
8. Wie hoch sind die bisherigen Einnahmen aufgrund der Ablösung der Stellplatzverpflichtung nach Stellplatzsatzung der Stadt Ludwigshafen?
9. Mit welchen Einnahmen aus der Ablöse rechnet die Stadt bei den Vorhaben, die derzeit projektiert sind, aber noch nicht begonnen wurden?
10. Wird bei jedem Ablösefall ein Abzug von 30% (Aussage Herr Dillinger zum Metropol)
vorab vorgenommen, unabhängig von der tatsächlichen Anbindung des Gebäudes zum ÖPNV oder existieren Staffelungen?
11. Wird bei der Ausweisung von Ersatzparkflächen für Bauvorhaben derzeit berücksichtigt, inwieweit bereits eine Belegung der Parkplätze mit Dauermietern in den vorhandenen Parkhäusern eine geminderte Verfügbarkeit tatsächlich nutzbarer Flächen ergibt?
12. Hat die Verknappung des derzeitigen Parkraums durch den Verzicht auf Schaffung von neuen Stellplätzen bei der Stadtentwicklungsplanung eine strategische Bedeutung?
Wenn nein warum nicht, wenn ja welche?
Quelle LKR Fraktion

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