• /// METROPOLREGION RHEIN-NECKAR NEWS

Mannheim – Wichtige Änderung zum 1. März 2019 IHK Rhein-Neckar übernimmt Erlaubniserteilung für den § 34c Gewerbeordnung

Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar, 1. März 2019. Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer sowie Wohnimmobilienverwalter benötigen vor Aufnahme ihrer gewerblichen Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. Diese Erlaubnis können sie seit dem 1. März 2019 bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar beantragen. Zuvor waren hierfür im Bezirk der IHK Rhein-Neckar die Städte Mannheim und Heidelberg sowie die Landratsämter Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis zuständig. Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist der Nachweis der Zuverlässigkeit und geordneter Vermögensverhältnisse. Wohnimmobilienverwalter benötigen zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung.

Weitere Informationen unter www.rhein-neckar.ihk24.de/gewerbe34c

DIESE MELDUNG BITTE TEILEN UND WEITERLEITEN! DANKE!

  • PREMIUMPARTNER
    Pfalzbau Ludwigshafen


    PREMIUMPARTNER
    Kuthan Immobilien


    PREMIUMPARTNER
    HAUCK KG Ludwigshafen

    PREMIUMPARTNER
    Edeka Scholz


    PREMIUMPARTNER
    VR Bank Rhein-Neckar

    PREMIUMPARTNER
    Hier können Sie werben!


    PREMIUMPARTNER



///MRN-News.de