Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar, 1. März 2019. Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer sowie Wohnimmobilienverwalter benötigen vor Aufnahme ihrer gewerblichen Tätigkeit eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. Diese Erlaubnis können sie seit dem 1. März 2019 bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein-Neckar beantragen. Zuvor waren hierfür im Bezirk der IHK Rhein-Neckar die Städte Mannheim und Heidelberg sowie die Landratsämter Rhein-Neckar-Kreis und Neckar-Odenwald-Kreis zuständig. Voraussetzung für die Erlaubniserteilung ist der Nachweis der Zuverlässigkeit und geordneter Vermögensverhältnisse. Wohnimmobilienverwalter benötigen zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung.
Weitere Informationen unter www.rhein-neckar.ihk24.de/gewerbe34c