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Mannheim-Neckarstadt – Kontrollen nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Mannheim-Neckarstadt/Metropolregion Rhein-Neckar. In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurde in der Lupinenstraße eine größere Kontrolle nach den Vorgaben des Prostituiertenschutzgesetzes durchgeführt. Bei den Einsatzmaßnahmen, die unter Führung von Beamten der Kriminaldirektion Heidelberg mit Unterstützung von Beamten des Einsatzzugs Mannheim, des Polizeireviers Mannheim-Neckarstadt und der Steuerfahndung des Finanzamtes Mannheim durchgeführt wurden, wurden über 150 Personen kontrolliert, die Mehrzahl davon waren Prostituierte.

Es konnten acht Verstöße gegen das Prostitutionsschutzgesetz, zwei Verstöße wegen unerlaubten Aufenthalts, zwei wegen unerlaubter Erwerbstätigkeit, eine Urkundenfälschung und ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt werden, die Ermittlungen hierzu dauern an. Bei dem festgestellten Personal, der dort ansässigen Betriebe, erfolgt nunmehr eine Überprüfung der Zuverlässigkeit nach dem Prostitutionsschutzgesetz. Die Einsatzmaßnahmen mit mehr als 50 Beamten verliefen reibungslos, es kam zu keinen besonderen Vorkommnissen.

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