Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar.
Der Spielplatz an der Kleingartenanlage Sonnenbad in der Fontanesistraße wird gerne von den Bürgern mit ihren Kindern genutzt. Am südlichen Rand stehen vier Platanen in einer Reihe, die die Fläche beschatten. Allerdings hat sich seit einigen Jahren dort eine kleine Kolonie von Saatkrähen angesiedelt. Dies führt alljährlich zu Beschwerden, wegen der Verschmutzung der Anlage durch herabfallendes Nistmaterial und Kot der Tiere, insbesondere während der Brut- und Aufzuchtzeit. Somit war die Anlage im letzten Jahr zeitweise gesperrt. In diesem Jahr wird ein neuer Versuch getestet.
Neue Lösung
Die untere Naturschutzbehörde der Stadt Frankenthal hat in Zusammenarbeit mit der Bachelorstudentin an der TH Bingen, Jessica Sentpali, dieses Konzept entwi-ckelt: Eine Platane (am Rand der Anlage) auf der Fläche soll als „Krähenbaum“ ge-nutzt werden. Das heißt, dass die Nester auf den drei übrigen Platanen auf den „Krähenbaum“ umgesetzt werden. „Wir haben hier einen innovativen Ansatz, der hinsichtlich der vielen Probleme, die uns die Saatkrähe in Frankenthal bereitet, der vielleicht ein erster Schritt in die richtige Richtung sein könnte“, so Bürgermeister Bernd Knöppel.
Die übrigen drei Platanen werden so beschnitten, dass sie zum Nestbau ungeeig-net sind. Dafür werden entsprechende Astgabeln von einem Baumpfleger fachge-recht entfernt. In der Zeit des Nestbaus wird regelmäßig kontrolliert, damit an diesen Bäumen frühzeitig erneuter Nestbau durch Entfernen des Nistmaterials verhindert werden kann.
Mit einem, auf diesen speziellen Einzelfall zugeschnittenen Lösungsansatz, soll nun die geschilderte Problematik angegangen und eine Sperrung des Spielplatzes vermieden werden. Die ersten Maßnahmen starten am Mittwoch, 6. Februar.
Kinderspielplatz unter dem „Krähenbaum“ gesperrt
Der Kinderspielplatz wird für den Zeitraum des Hauptbrutgeschäfts, von Februar bis Anfang August, nur unter dem „Krähenbaum“ gesperrt. Die übrige Fläche mit Rut-sche und Sandkasten ganzjährig genutzt werden kann. Insgesamt wird nur relativ geringfügig in die vorhandene Krähen-Kolonie eingegriffen und eine Umsiedlung über weitere Entfernungen, was ohnehin nicht praktikabel ist, nicht erforderlich.
Vorherige Lösungsansätze
Auch ein massives Beschneiden der Bäume (Kappungen) würde die Bäume gravie-rend schädigen. Dies ist nicht mit dem Baumschutz vereinbar, wobei zudem der zu-künftige Pflegeaufwand sehr hohe Kosten verursachen würde. Bei großen Kap-pungen fehlen die Bäume dann auch als Schattenspender auf der Fläche. Außer-dem hätten die Vögel keinen Ausweichort.
Hintergrund
Die Nestbauphase ist meist bis Mitte April abgeschlossen. Grundsätzlich ist zu be-achten, dass das Umsetzen der vorhandenen Nester sowie das Beschneiden der Bäume zur Vergrämung laut Genehmigung der oberen Naturschutzbehörde bis zum 10. Februar abgeschlossen sein müssen. Das Entfernen des Nistmaterials ist bis zum 31. Mai zulässig. Eine Erfolgskontrolle der Maßnahmen ist erforderlich.
Die Maßnahme bedarf einer Ausnahmegenehmigung von den Verboten des §44 Bundesnaturschutzgesetz, wonach es nicht erlaubt ist, besonders geschützten Arten, wie der Saatkrähe, nachzustellen, diese zu töten, oder auch ihre Fortpflan-zungs- und Ruhestätten, also ihre Nester, ohne Genehmigung zu beschädigen oder zu entfernen. Der Antrag wurde von der zuständigen oberen Naturschutzbehör-de bewilligt.
Quelle Stadt Frankenthal