Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar.
Flächennutzungsplan
Aufstellungsbeschluss soll gefasst werden
Stadtratssitzung am 6. Februar
Nach der Vorberatung im Planungs- und Umweltausschuss am 13. Dezember 2018, soll nun im Stadtrat am 6. Februar der Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan gefasst werden. Dies erfolgt jetzt zu einem strategisch guten Zeitpunkt, allerdings wäre nach Baugesetzbuch kein Aufstellungsbeschluss vorgeschrieben. Der Flächennutzungsplan (FNP) ordnet den vorhandenen und voraussichtlichen Flächenbedarf für die einzelnen Nutzugsmöglichkeiten, wie Wohnen, Arbeiten, Er-holung und Verkehr. Daraus wird deutlich, wie komplex ein FNP ist, denn vieles muss ineinander greifen: Die demographische Entwicklung beeinflusst den Wohnungs- aber auch den Schulbau, genauso wie ein Einzelhandelskonzept und eine gewerbliche Entwicklung muss auch in Verkehrsplanungen einfließen.
Hierfür hat die Verwaltung in den vergangenen vier Jahren zahlreiche, umfangreiche Gutachten in Auftrag gegeben. Manche Gutachten sind fertig, andere bauen aufeinander auf oder sind mitten im Prozess und weitere sind angefangen. Alle ge-sammelten Voruntersuchungen und Gutachten müssen im nächsten Schritt sorg-fältig gegeneinander abgewogen werden. Aus diesen Ergebnissen entsteht erst dann ein FNP. „Die Anzahl und der Umfang der Gutachten nimmt viel Zeit in An-spruch, die nun schon hinter uns liegt. Nach dem Aufstellungsbeschluss können wir jetzt direkt das Verfahren einleiten“, erläutert Oberbürgermeister Martin Hebich die gewählte Vorgehensweise: „Wir haben erst die Fakten zusammengetragen und das ist auch das einzig Sinnvolle. Unter anderem zeigen die jüngsten Ergebnisse nämlich, dass wir mehr Wohnraum benötigen, wie wir sonst vor Jahren angenom-men hätten. Denn der prognostizierte Bevölkerungsrückgang gehört der Vergan-genheit an.“ 2015 hat der Stadtrat zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung hinsichtlich des FNP erst die vorbereitenden Untersuchungen und strategischen Konzepte erarbeitet.
Wertvolle Synergien kommen auch aus dem „Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar“, der sich in der Teilfortschreibung befindet. Denn die Regionalplanung gibt wichtige Vorgaben, z.B. bei dem zukünftigen Flächenbedarf für Wohnen und Ge-werbe, für die Stadtplanung und dient als Grundlage. Beide Planungsebenen kön-nen sich intensiv austauschen, Ergebnisse können gegenseitig einfließen und Themen können miteinander verzahnt werden.
Welche Konzepte fließen in den Flächennutzungsplan ein?
All diese Konzepte (Liste nicht abschließend) wurden in den letzten Jahren oder werden gerade erarbeitet.
– Wohnraumversorgungskonzept
o Baulückenkataster
o Kommunales Flächenmanagement
o Bauflächenmonitoring „Raum+“
o Konzept zur strategischen Baulandmobilisierung
– Gewerbeflächenentwicklungskonzept
– Integriertes Verkehrskonzept
o mit ÖPNV-Konzept
o mit Parkraumbewirtschaftungskonzept
– Konzepte im Bereich Landschaftsplanung, Naturschutz
o Entwicklungskonzeption Frankenthal-West zur Biotopvernetzung und Gewäs-serentwicklung
o Renaturierungsmaßnahmen
– Klimaschutzkonzept
– Hochwasserschutzkonzept
– Konzept zur Starkregenvorsorge
– Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts
– Erarbeitung eines Landschaftsplans
– etc.
Zum Hintergrund
Ein neuer Flächennutzungsplan für Frankenthal
Der aktuell gültige FNP ist von 1998 und umfasst inzwischen 15 Änderungen (www.geoportal.rlp.de).
Quelle Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz)