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Landau – Beteiligung der Öffentlichkeit an der Aufstellung des Lärmaktionsplans der Stadt Landau – Einsichtnahme vom 28. Januar bis zum 28. Februar im Baubürgerbüro

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Die Stadt Landau schreibt derzeit ihren Lärmaktionsplan fort. Anders als beim bisherigen Plan aus dem Jahr 2009, der nur für die am meisten belasteten Straßen aufgestellt wurde, wird er nun auf das gesamte Hauptstraßennetz sowohl in der Kernstadt als auch in den Stadtdörfern ausgeweitet. Mit den neu erhobenen Verkehrszahlen wurde die Lärmbelastung in diesen Straßen berechnet und mit den gesetzlichen Grenzwerten verglichen, um im Bedarfsfall Maßnahmen zur Lärmreduzierung ergreifen zu können. Vom 28. Januar bis einschließlich 28. Februar wird der Lärmaktionsplan im Baubürgerbüro des Stadtbauamts, Königstraße 21, Zimmer 2, öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger haben während der regulären Öffnungszeiten die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf zu nehmen und Stellungnahmen abzugeben. Auf der Internetseite der Stadt Landau kann der vollständige Bekanntmachungstext im Amtsblatt vom 17. Januar eingesehen werden. Zudem ist der Aktionsplan während der Einsichtszeit auch in digitaler Form unter www.landau.de/oeffentliche-auslegung abrufbar.

Quelle: Stadt Landau in der Pfalz.

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