Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar.
Gemeinsam mit der Polizei führte der Kommunale Vollzugsdienst am Montagabend, 7. Januar, Gewerbe- und Personenkontrollen in vier Frankenthaler Gaststätten durch. Dabei wurde ein Verstoß im Sinne des Jugendschutzgesetzes festgestellt. Außerdem gab es zwei Auffälligkeiten bzgl. der Glücksspielverordnung, die zur weiteren Überprüfung an die zuständige Stelle weitergeleitet wurden.
Der Kommunale Vollzugsdienst kontrolliert in Gaststätten in Zusammenarbeit mit der Polizei regelmäßig stichprobenartig die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes und der Glücksspielverordnung. Dabei haben die Kontrolleure insbesondere im Blick, ob sich Kinder und Jugendliche zu spät in Gaststätten aufhalten bzw. ob ihnen gesetzeswidrig Alkohol ausgeschenkt wird. Bei der Kontrolle der Glücksspielautomaten wird unter anderem darauf geachtet, ob diese wie durch das Gesetz vorgegeben vom Personal einsehbar und ob eine Seriennummer vorhanden ist.
Aufgaben des Kommunalen Vollzugsdienstes
Das Aufgabengebiet des Kommunalen Vollzugsdienstes ist vielfältig. Im Wesentlichen umfasst es folgende Aufgaben:
– Streifengänge und -fahrten zur Kontrolle der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, auch gemeinsam mit der Polizei
– Vollzug der Gefahrenabwehrverordnung in Straßen und Anlagen (Hundeverbote, Anleinpflicht etc.),
– Umweltschutz (illegale Abfallablagerungen, Verschmutzungen durch Hundekot, Kontrolle von Bächen und Gräben, Gewässerschutz, Überwachung lärmschutzrechtlicher Bestimmungen, Immissionsschutz usw.),
– Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (Alkoholmissbrauch, Gaststätten, Spielhallen etc.)
– Überwachung der Grün- und Parkanlagen, Kinderspiel- und Bolzplätze und Friedhöfe (Friedhofssatzung),
– Überwachung von Straßen und Plätzen (Straßenreinigungssatzung, ruhender Verkehr, abgemeldete Fahrzeuge, Reisegewerbetreibende etc.),
– Durchführung von Zwangsmaßnahmen (Schulzuführungen, Wohnungsräumungen, Vorführungen beim Gesundheitsamt, Unterbringungen, Abschiebungen etc.).
Quelle Stadt Frankenthal