Speyer/Metropolregion Rhein-Neckar. Für Projekte, die sich an den Zielen des integrierten Entwicklungskonzeptes (IEK) der Sozialen Stadt Speyer-West ausrichten, stehen im Verfügungsfonds 10.000 Euro zur Verfügung. Die Fördergelder können für die Aufwertung des Wohnumfeldes ebenso verwendet werden wie im Bereich der sozialen und kulturellen Stadtentwicklung. Gefördert werden kleinteilige Maßnahmen ohne Folgekosten, die Zielgruppen wie Schulen, Kitas und Vereine im Blick haben, deren Lebensmittelpunkt im Quartiersgebiet der Sozialen Stadt Speyer-West liegt. Die Maßnahmen müssen bis zum 30.11.2019 abgeschlossen sein. Die Auszahlung der Mittel erfolgt grundsätzlich nach Abschluss der Projekte bzw. zum 31. 12. 2019.
Pro Maßnahme soll der Zuschuss im Regelfall 5.000 € nicht übersteigen. Bis 4. März 2019 können Fördergelder aus dem Verfügungsfonds beantragt werden. Förderanträge und -richtlinien sind im Stadtteilbüro Speyer-West am Berliner Platz (Kurt-Schumacher-Str. 16a) und im Stadthaus (Fachbereich Stadtentwicklung und Bauwesen, „Soziale Stadt Speyer-west) erhältlich. Die Mitglieder der Kernarbeitsgruppe „Soziale Stadt Speyer-West“ werden über die Mittelvergabe entscheiden.