Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar.
Doppelhaushalt in LU schafft keine Verbesserungen
Die Vorstellung, dass der Schulträger keine Pflichtaufgabe für die Berufsbildenden Schulen hätte, verstößt absolut gegen das Schulgesetz in Rheinland-Pfalz. Die Mitwirkung der Gemeinde, also auch der Stadt Ludwigshafen, ist eine Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung bei der Errichtung, Unterhaltung und Förderung der öffentlichen Schulen (§72 SchulG). Damit ist der Schulträger Kostenträger auch für die Anna-Freud-Schule und kann beim Land die notwendigen Schulbauten für die bisher schon fehlenden 3477 m² umbauten Raum (ohne Sporthalle) nach dem Rahmenraumprogramm zu den Schuldaten aus dem Jahr 2017 und vor allem die dazu notwendigen entsprechenden Zuschüsse beantragen. Die wohl in Ludwigshafen vorzufindende Vorstellung, dass die räumliche Ausstattung der Anna-Freud-Schule keine städtische Pflichtaufgabe des Schulträgers sei, weshalb auch der Schulträger nicht gehalten sei, diese Spartenschule für Sozialwesen, Gesundheit und Pflege angemessen mit Räumen, Sporthalle, Aufenthaltsräumen, Aula, ……. auszustatten, ist aus der Sicht der Schulleitung absolut nicht vom Landesrecht gedeckt. Daher ist für die Schulgemeinde der Anna-Freud-Schule das bisherige Handeln der Verantwortlichen beim Schulträger in Bezug auf diese Schule äußerst herabwürdigend und wirkt seit Jahren und Jahrzehnten für die Schüler/innen und Lehrkräfte in den Domänen dieser Spartenschule nicht nur belastend, sie ist auch stigmatisierend. Die Schulraumzuordnung und die entsprechende Ausstattung einer Berufsbildenden Schule, die den Nachwuchs in den in der Zukunft prosperierenden Gesellschaftsbereichen und Arbeitsmärkten Sozialwesen, Gesundheit und Pflege sicherstellt, muss im Rahmen einer glaubwürdigen Politik eine Selbstverständlichkeit sein.
Grundsätzlich gilt: Der Schulträger für eine berufsbildende Schule ist nach § 76 Schulgesetz eine kreisfreie Stadt oder ein Landkreis. Damit ist die kreisfreie Stadt Ludwigshafen nicht nur Kostenträger. Er sorgt auch für die Ausstattung der Schulgebäude und –anlagen mit den Einrichtungsgegenständen und für deren laufende Unterhaltung. Daneben stellt er auch das Verwaltungs- und Hilfspersonal für die Schulen. Diese Ausstattung hat sich bei einer berufsbildenden Schule an dem jeweilig vorhandenen und sich gesellschaftspolitisch entwickelnden Bedarf in einer Stadtgesellschaft einerseits und andererseits bei Oberzentren an dem Bedarf in der Region zu orientieren. Nach der Theorie der Raumordnung zum System der zentralen Orte von Walter Christaller dienen Oberzentren nicht nur der Deckung der „Grundversorgung“, sondern auch des langfristigen, d. h. „gehobenen“ sowie des „spezialisierten, höheren“ Bedarfs, der sich auch auf die Bildung und auf die Berufsbildung erstreckt. Wenn in der Stadt und in der Region ein besonderer Bildungs- bzw. Ausbildungsbedarf für bestimmte Kulturbereiche in den Bereichen Sozialwesen, Gesundheit und Pflege besteht, dann kann und darf im Rahmen der Selbstverwaltung die politische und ideologisch geprägte Antwort nicht sein, wir fördern lieber die Interessen anderer Kulturbereiche, die in der zukünftigen Stadt- und Regionalgesellschaft eigentlich keine Perspektiven am zukünftigen Arbeitsmarkt mehr haben. Aus der Sicht der Schulgemeinde der Anna-Freud-Schule erscheint die heutige Nachforderung der FWG von 5 Millionen € für die Schulen in Ludwigshafen noch viel zu gering, vielleicht rüttelt diese Nachforderung der FWG trotzdem die kommunalen Politiker endlich dazu auf, die Pflichtaufgaben der kommunalen Selbstaufgabe auch für die in der Zukunft durch die Wirtschaftssektorenveränderungen wohl wachsende Anna-Freud-Schule in Ludwigshafen endlich einmal zu erfüllen.
Quelle Anna Freud Schule