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Mannheim – Der Mannheimer Familienpass 2019 ist da! – Die neuen Familienpässe für 2019 können über das Internet bestellt werden und werden dann nach Hause zugesandt.

Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Auch 2019 gibt es wieder den beliebten Mannheimer Familienpass: Alle Mannheimer Familien mit Kindern unter 18 Jahren erhalten das Gutscheinheft unabhängig von ihrem Einkommen. Das Gutscheinheft liegt in einem neuen, übersichtlicheren Format vor. Ab sofort sind drei Gutscheine auf einer Seite zu finden, die nach Themenbereichen wie beispielsweise Sport und Kultur sortiert sind. Diesmal wieder mit einem Gutschein im Familienpass vertreten, ist der Kinder- und Jugendzirkus Paletti. Natürlich bietet der Familienpass auch für 2019 die beliebten Gutscheine der Bäder, Parks und Stadtbibliotheken sowie zahlreicher Vereine an. Herausgegeben wird der Familienpass vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie – Jugendamt.

Ab sofort können die neuen Familienpässe ausgestellt werden. Am einfachsten geht das unter: w w w. mannheim. de/familienpass. Der Familienpass kann auch persönlich bestellt werden. In den Stadtteilbürgerservices liegen Bestellscheine aus. Diese können dort abgegeben werden, der Pass wird dann zugeschickt. Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten während der Weihnachtszeit. Die Stadtteilbürgerservices Feudenheim, Friedrichsfeld, Käfertal, Lindenhof, Neckarau, Neckarstadt-West, Sandhofen, Schönau, Seckenheim, Vogelstang und Wallstadt sind während der Weihnachtszeit vom 27.12.2018 – 04.01.2019 geschlossen.

Familienpass plus

Zum zehnten Mal wird der Familienpass um den Familienpass plus ergänzt. Im selben Gutscheinheft finden sich weitere Vergünstigungen und attraktive Angeboten für Familien und Alleinerziehende, die Leistungen nach dem SGB II beziehungsweise Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Der Familienpass plus kann nicht online oder telefonisch bestellt werden. Dieser ist nur direkt bei den Bürgerservices erhältlich, da die aktuellen Bescheide über Leistungen nach SGB II bzw. auf Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vorgelegt werden müssen. Auch ein Eintrag von Personen aus dem erweiterten Personenkreis (z.B. nichteheliche Lebensgemeinschaften oder geschiedenen Elternteile oder Kinder, die trennungsbedingt einen anderen Wohnort haben) ist bei der Online- oder Telefonbestellung ebenfalls nicht möglich, da die entsprechenden Nachweise (z.B. Geburtsurkunde sowie Ausweisdokument) bei den Bürgerservices vorgelegt werden müssen. Wir bitten um Verständnis.

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