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Heidelberg – Künftiger Heidelberger Migrationsbeirat: Berufung der Mitglieder und neue Ausrichtung

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Die Vertretung der in Heidelberg lebenden Menschen mit “Migrationserfahrung” wird künftig durch die Berufung seiner Mitglieder durch den Gemeinderat bestimmt. In ihrem Konzept zum Berufungsverfahren schlägt die Stadtverwaltung nun zudem eine Neuausrichtung des Gremiums vor, einhergehend mit einer Bezeichnung als „Migrationsbeirat“. Über die Vorschläge der Stadtverwaltung beraten der Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit am 6. November 2018, der Haupt- und Finanzausschuss am 7. November 2018 und dann der Gemeinderat am 22. November 2018.

In Heidelberg löst das Berufungsverfahren die Wahl des bisherigen Ausländerrats/Migrationsrats (AMR) ab. Dies hat der Gemeinderat im Mai 2018 mehrheitlich beschlossen. Hintergrund waren Besetzungsschwierigkeiten und die drastisch zurückgegangene Wahlbeteiligung. Diese lag im Juni 2009 bei 5,9 Prozent, im Juni 2014 bei 2,7 Prozent. Zudem ist das Gremium seit Oktober 2017 beschlussunfähig.

Vorschläge der Stadtverwaltung zur Neuausrichtung

Selbstverständnis: Der zukünftige Migrationsbeirat versteht sich als sachverständiges Gremium zur Beratung des Gemeinderates zu integrationspolitischen Themen. Aufgabe des Migrationsbeirats ist es, die strukturelle Einbindung der in Heidelberg lebenden Migrantinnen und Migranten sowie die kommunale Integrationsarbeit zu fördern.
Berufung: Die Mitgliedschaft im Migrationsbeirat wird nur durch die Berufung durch den Gemeinderat erlangt. Sie gilt für eine Amtszeit, die der Amtszeit des amtierenden Gemeinderates entspricht. Die Amtszeit des amtierenden AMR endet mit der des Gemeinderates im Mai 2019.

Mitgliederzahl: Die Größe des zukünftigen Migrationsbeirates soll vorab nicht festgelegt werden. Sie wird sich aus der Anzahl und Qualität eingehender Bewerbungen ergeben. Eine Berufung von maximal 15 ordentlichen Mitgliedern sowie Nachrückern wird angestrebt.
Zusammensetzung: Wie bisher sollen dem Gremium neben den berufenen Mitgliedern als beratende Mitglieder der Oberbürgermeister oder dessen Vertretung, eine leitende Person aus dem Interkulturellen Zentrum sowie fünf Mitglieder des Gemeinderates angehören.
Bewerbungsverfahren für neue Mitglieder: Die Verwaltung empfiehlt ein öffentliches Bewerbungsverfahren. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die über Erfahrungen und Sachkompetenz in örtlicher Integrationsarbeit verfügen.

Bewerbungsanforderungen: Nach dem Verwaltungsvorschlag sind für eine Mitwirkung im Migrationsbeirat unter anderem Volljährigkeit, Migrationserfahrung durch eigene Zuwanderung aus dem Ausland, unbefristeter Aufenthaltstitel oder deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung und gute deutsche Sprachkenntnisse unabdingbar. Künftig können grundsätzlich auch deutsche Staatsangehörige mit entsprechender Expertise Mitglieder des Migrationsbeirates werden. Der Hintergrund: Die kommunalen integrationspolitischen Herausforderungen lassen sich nicht an den Interessenlagen unterschiedlicher Nationalitäten festmachen. Sie sind in erster Linie durch soziale Lebenslagen und allgemeine migrationsbedingte Bedarfe geprägt – also weitgehend losgelöst von der Nationalitätenfrage.

Auswahl- und Berufungsverfahren: Eine Berufungskommission soll dafür Sorge tragen, dass der Migrationsrat in seiner Zusammensetzung die genannten Themenbereiche möglichst breit abdeckt und die in Heidelberg vertretenen Nationalitäten und Communities repräsentiert. Ebenso wird grundsätzlich eine Geschlechterparität angestrebt. Vorbild für das Heidelberger Verfahren ist das Berufungsverfahren für den Migrationsbeirat der Stadt Mannheim.

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