Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar.
In dem Strafverfahren u. a. wg. der Tötung zweier Unternehmer ist das Urteil ergangen
In dem Strafverfahren u. a. wegen der Tötung zweier Unternehmer hat die 1. große Strafkammer heute die drei Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Mordes, erpresserischem Menschenraubs und räuberischer Erpressung zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Im Einzelnen wurden die Angeklagten wie folgt verurteilt:
1. Der Angeklagte T. ist schuldig des Mordes in Tateinheit mit erpres-
serischem Menschenraub mit Todesfolge und Raub mit Todesfolge sowie des
Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge und
räuberischer Erpressung mit Todesfolge.
Er wird zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Seine Schuld wiegt
besonders schwer.
2. Die Angeklagte T. ist schuldig des erpresserischen Menschenraubs in
Tateinheit mit schwerem Raub sowie des Mordes in Tateinheit mit erpres-
serischem Menschenraub mit Todesfolge und räuberischer Erpressung mit
Todesfolge.
Sie wird zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Ihre Schuld wiegt
besonders schwer.
3. Der Angeklagte G. ist schuldig des Mordes in Tateinheit mit erpresserischem
Menschenraub mit Todesfolge und Raub mit Todesfolge sowie des Mordes in
Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge und räuberischer
Erpressung mit Todesfolge.
Er wird zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Seine Schuld wiegt
besonders schwer.
4. Hinsichtlich des Angeklagten G. wird die Sicherungsverwahrung angeordnet.
Hinsichtlich der verwirklichten Mordmerkmale geht die Kammer – in unterschiedlicher Zuordnung – von Heimtücke, niedrigen Beweggründen und Mord zur Verdeckung einer Straftat aus.
Frankenthal, den 28.9.2018
Quelle Landgericht Frankenthal