Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Zur effizienten Aufgabenwahrnehmung, Bündelung gemeinsamer Kompetenzen und Verwaltungsvereinfachung werden ab dem Jahr 2019 der Landkreis Südliche Weinstraße und die Stadt Landau eine gemeinsame Betreuungsbehörde einrichten. Das hat der Kreistag des Landkreises Südliche Weinstraße in seiner Sitzung am 10.09.2018 in der Ramburghalle in Ramberg beschlossen. Mit der Vergrößerung zu einer gemeinsamen Organisationseinheit werden Synergieeffekte im Bereich Netzwerkarbeit, Qualitätsmanagement, Querschnittsaufgaben sowie die einfachere Sicherstellung von Vertretungen erwartet. Der Weg zu diesem weiteren Element der intensiven interkommunalen Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau wurde vor einigen Monaten von Landrat Seefeldt in einem Gespräch mit Oberbürgermeister Hirsch initiiert. Nach vielen Einzelgesprächen zwischen den Fachämtern und mit den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurde der Entwurf einer Zweckvereinbarung erstellt. Da die Aufsichtsbehörde zustimmen muss, wurde der Inhalt der Zweckvereinbarung zunächst vor der Gremienbeteiligung mit dieser abgestimmt.
Inzwischen liegen die notwendigen Beschlüsse des Stadtrates Landau und seit der Sitzung des Kreistages des Landkreises Südliche Weinstraße am 10.09.2018 vor. Sobald das grüne Licht der Aufsichtsbehörde kommt, wird entsprechend der Zweckvereinbarung gearbeitet und abgerechnet. Landrat Seefeldt dankte in der Sitzung des Kreistags am Montag allen beteiligten Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Fachbereichen für die engagierte Vorbereitungsarbeit, um diese sinnvolle Kooperation der kommunalen Nachbarn erfolgreich und nachhaltig auf den Weg zu bringen.
Der Sitz der gemeinsamen Betreuungsbehörde für den Landkreis Südliche Weinstraße und die Stadt Landau wird in den Räumlichkeiten des Sozialamtes der Stadt Landau in der Friedrich-Ebert-Straße 5 sein.