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Ludwigshafen – Torbjörn Kartes zur Debatte um Widerspruchsregelung bei Organspende

Ludwigshafen/Frankenthal/Rhein-Pfalz-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar.
„Gesetzesänderung kann Leben retten“

Der Bundestagsabgeordnete Torbjörn Kartes unterstützt den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, im Bundestag eine Debatte über eine Gesetzesänderung im Bereich der Organspende zu führen. Hintergrund ist die seit Jahren sinkende Zahl der Spender. Spahns Vorschlag zielt dabei auf eine Regelung, nach der Organe zur Spende entnommen werden können, es sei denn der Betroffene oder seine Angehörigen haben widersprochen (doppelte Widerspruchsregelung). Dazu erklärt Kartes:

„Ich begrüße den Vorstoß von Bundesminister Spahn sehr, denn eine Gesetzesänderung an dieser Stelle kann Leben retten. Jeden Tag sterben drei Menschen in Deutschland, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan bekommen. Damit dürfen wir uns nicht abfinden.“

Eine große Mehrheit der Deutschen steht dem Spenden von Organen laut Umfragen positiv gegenüber. Zugleich stellt Kartes in Gesprächen eine ganz verständliche Abneigung dagegen fest, sich mit dem eigenen Tod geschweige denn dem Spenden der eigenen Organe zu beschäftigen. „Wenn es eine Lösung mit doppeltem Widerspruchsrecht geben sollte, brauchen wir deshalb eine breit angelegte Aufklärungskampagne, um die Bevölkerung zu informieren“, fordert der Abgeordnete. „Es darf nicht sein, dass ein Mensch, der großen Wert auf seine körperliche Unversehrtheit auch über den eigenen Tod hinaus legt, nur aus Unwissenheit zum Spender wird.“

Kartes verweist darauf, dass 21 von 28 EU-Ländern bereits eine Widerspruchsregel eingeführt haben. In vielen dieser Länder ist die Zahl der Organtransplantationen deutlich höher als in Deutschland, wo die Zahl der Spenderorgane den niedrigsten Stand seit 20 Jahren erreicht hat. Bundesweit warten 10.000 Patientinnen und Patienten auf ein Spenderorgan. „In unseren Kliniken brauchen wir deshalb dringend eine Stärkung der Strukturen“, sagt Kartes. Er verweist auf einen entsprechenden Gesetzentwurf, den Bundesgesundheitsminister Spahn eingebracht hat. „Damit sind wir bereits auf einem guten Weg. Ich begrüße es sehr, dass wir in einem zweiten Schritt auch über eine Widerspruchsregelung diskutieren.“

Büro Torbjörn Kartes MdB

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