Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Was umgangssprachlich als „Häufchen“ bezeichnet wird, ist mehr als nur eine kleine Unannehmlichkeit: Es ist ein hygienisches Problem und ein großes Ärgernis. Deshalb sind Hundehalterinnen und Hundehalter rechtlich verpflichtet, diese Spuren ihres Lieblings sofort zu entfernen.
Als Hundebesitzerin oder -besitzer sollte man deshalb immer eine Plastiktüte bei sich haben, mit der die Hinterlassenschaft des Vierbeiners eingesammelt und im nächsten öffentlichen Mülleimer oder über die eigene Restmülltonne entsorgt werden kann. Wer den Kothaufen seines Hundes liegen lässt, – auch in der Plastiktüte! – begeht eine Ordnungswidrigkeit, die nach der Polizeiverordnung der Stadt Heidelberg 50 Euro Bußgeld kosten kann. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindevollzugdienstes und des Kommunalen Ordnungsdienstes kontrollieren verstärkt die besonders betroffenen Plätze, um die Hundehalterinnen und -halter persönlich anzusprechen und zu informieren.
Die Stadt unternimmt einige Anstrengungen, um gegen die herumliegenden Hundekothäufchen vorzugehen. Um den Hundebesitzerinnen und -besitzern das Einsammeln zu erleichtern, sind in den vergangenen Jahren im Stadtgebiet an vielen Stellen, die bei Gassi-Gehenden beliebt sind, Hundekottüten-Stationen eingerichtet worden (eine Standortliste gibt es im Internet unter www.heidelberg.de/abfall >Abfallthemen von A bis Z >H >Hundekot). Dort können kostenlos Hundekottütchen entnommen und nach Gebrauch auch gleich entsorgt werden. Hundekottüten erhält man auch in allen Bürgerämtern der Stadt. Weitere Informationen gibt es bei der telefonischen Hotline des Amtes für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung unter 06221 58-29999 von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr und am Freitag von 7.30 bis 13 Uhr.