Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Anklage gegen Plattformbetreiber wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung in neun Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung in fünf Fällen im Zusammenhang mit dem Amoklauf im Münchner Olympia-Einkaufszentrum erhoben.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat beim Landgericht Karlsruhe Anklage gegen einen 31 Jahre alten Angeschuldigten erhoben.
Der Angeschuldigte soll seit März 2013 bis zur Abschaltung am 08.06.2017 von seinem Wohnsitz in Karlsruhe als alleiniger Administrator das von ihm erstellte und fortlaufend weiterentwickelte Underground-Economy-Forum „Deutschland im Deep Web“ mit dem Zusatz „Keine Kontrolle, alles erlaubt!“ für die Durchführung von Verkaufsgesprächen zur Verfügung gestellt haben. Bei der auf größtmögliche Abschottung ausgerichteten Online-Plattform handelte es sich um eines der größten Underground-Economy-Foren im deutschsprachigen Raum mit zuletzt 23 028 registrierten Nutzern. Die Plattform wurde nur durch Spenden in der Kryptowährung Bitcoin finanziert.
In der Anklage wird dem Angeschuldigten vorgeworfen, dem späteren Amokschützen den Erwerb der eingesetzten halbautomatischen Waffe sowie der dazugehörigen Munition über die von ihm als Administrator im anonymen TOR-Netzwerk unterhaltene Online-Plattform ermöglicht zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht bei dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung davon aus, dass der Angeschuldigte hätte erkennen können und müssen, dass sich außerhalb des legalen, kontrollierten Waffenmarktes unzuverlässige und labile Personen eine Waffe verschaffen können und dass die Erwerber diese auch zur Tötung oder Verletzung von Menschen – wie in dem Münchner Amoklauf geschehen – nutzen könnte.
Wegen dieser sowie wegen einer weiteren Ermöglichung eines Tauschgeschäftes zweier halbautomatischer Kurzwaffen mit Munition, bei dem der mutmaßliche Verkäufer der in München eingesetzten Waffe wieder beteiligt gewesen sein soll, wurde in der Anklage weiterhin der Vorwurf der Beihilfe zu Verstößen gegen das Waffengesetz erhoben.
Aufgrund der Anbahnung der Verkaufsbeziehungen über die genannte Plattform sind weitere Anklagevorwürfe die Beihilfe zum vorsätzlichen unerlaubten Handeltreiben mit einer Schusswaffe in 17 Fällen, zum vorsätzlichen unerlaubten Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe in acht Fällen und zum vorsätzlichen unerlaubter Erwerb einer Schusswaffe in neun Fällen.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeschuldigten weiterhin 29 Beihilfehandlungen im Zusammenhang mit vorsätzlichem unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sowie vier Fälle des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Last. Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 09.08.2018 erneut in Untersuchungshaft.
Die Ermittlungen in dem Verfahren gegen den Angeschuldigten wurden durch das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Mannheim, Abteilung Cybercrime, geführt.
Quelle StA Mannheim
BKA