Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar.
Der Ball liegt eindeutig im Feld des Schulträgers
Land lehnt keine nicht gestellten Anträge ab
„Die Stadt müsste einen Antrag auf Einrichtung einer Pflegeschule stellen und dann kann nach der Neuordnung der Pflegeberufsausbildung ab 2020 auch die Einrichtung eines entsprechenden Bildungsgangs bei Euch geprüft werden und im Nachgang sind dann auch viele andere Projekte möglich.“ Dies sind die schriftlichen Worte aus dem März 2018 von dem Abteilungsleiter Walter Wahl aus dem Bildungsministerium in einem persönlichen Brief an den Schulleiter der Anna-Freud-Schule, Oberstudiendirektor Detlef Krammes. Herr Wahl wurde Ende des letzten Schuljahres pensioniert. Auf dieser Basis hat die Schule Anfang Mai den Antrag beim Schulträger gestellt (gemäß Leitfaden zur Schulentwicklungsplanung für Rheinland-Pfalz), für das Schuljahr 2020-21 eine Fachschule für (Alten-) Pflege an der Anna-Freud-Schule einzurichten. Daneben hat die Anna-Freud-Schule einen zweiten Antrag bezüglich eines Modellversuchs Altenpflegehilfe gestellt, weil einerseits zukünftig die Altenpflegehilfe von der Pflegeausbildung entkoppelt werden muss und andererseits die heutigen Schüler in diesem Kontext bereits jetzt die Möglichkeit erhalten, eine Berufsausbildung im Pflegebereich anzusteuern. Dazu hat sie die dort vorgegebenen von der Schule geforderten Unterlagen erstellt und beigelegt. Anfangs fehlten noch die Beschlüsse der Gesamtkonferenz, des Schulausschusses und des Schulelternbeirates. Diese wurden Ende Juni 2018 nachgereicht. Anträge auf neue Bildungsgänge an den Berufsbildenden Schulen sind ausschließlich vom Schulträger in dreifacher Form bis zum 31. März an die Schulbehörde (Ministerium) zu stellen, wobei die kommunalen Gremien zu beteiligen sind. Mitte Juli 2018 bekam die Schulleitung per E-Mail die Information, der Antrag sei abgelehnt und es folgte für die Anna-Freud-Schule der Vorschlag, dass nur der langjährige Status quo an der Schule im einjährigen Pflichtschulbereich mit dem Schwerpunkt Gesundheit und Pflege in dem Berufsvorbereitungsjahr und in der Berufsfachschule I und II auch weiterhin gelten und fortgeführt werden solle. Die Schulleitung war über diesen Vorschlag aus dem der E-Mail des Schulträgers sehr irritiert.
Der Schulträger hatte nach dem Vorliegen der beiden Anträge zur Fachschule Pflege und Altenpflegehilfe bis Ende März 2019 ausreichend Zeit, die Anträge der Anna-Freud-Schule in seinen Gremien (Schulträgerausschuss, Stadtrat, …) zu beleuchten und zu beschließen, damit sie dann formal korrekt an die Schulbehörde gestellt werden oder Entscheidungen gegen die Beantragung der neuen Bildungsgänge an der Anna-Freud-Schule herbeigeführt werden. Die Schulbehörde hätte dann bis vor den Sommerferien 2019 über diese beiden Anträge zur Fachschule Pflege und zum Modellversuch Altenpflegehilfe entschieden. Nach der Pensionierung von Walter Wahl fand wohl nun ein Telefonat zwischen dem Bereichsleiter Schulen mit einer Ministeriumsmitarbeiterin statt in dem anscheinend der eigenartige Status-quo-Vorschlag ausgehandelt wurde. Irritierend für die Schule dabei ist, dass die im Ministerium für die Anna-Freud-Schule zuständige Person seit Antragserstellung an den Schulträger bisher bei diesem Vorgang an keiner Stelle erkennbar für die Anna-Freud-Schule hervortrat, zitiert wurde oder mit der Schule in dieser Frage in Kontakt stand. In den Zeitungsartikeln vom 10.08.2018 in der Rheinpfalz und im Mannheimer Morgen werden die beiden Anträge zur Fachschule Pflege und dem Modellversuch Altenpflegehilfe miteinander vermischt, was übrigens auch in der ablehnenden E-Mail des Schulträgers der Fall war. Auch ist die Anna-Freud-Schule darüber sehr verwundert, dass die Schulleitung bis heute nicht darüber informiert ist, dass und ob die Gremien der Stadt Ludwigshafen jemals die Anträge der Anna-Freud-Schule in der kurzen Zeitspanne zwischen Juni und Mitte entsprechend des Leitfadens des Landes Rheinland-Pfalz erörtert haben. Der Schulleitung der Anna-Freud-Schule ist zudem nicht bekannt, ob der Schulträger bisher den Antrag in dreifacher Ausfertigung für das übernächste Schuljahr 2020-21 überhaupt gestellt hat. Die Schulleitung geht nach der E-Mail davon aus, dass der Schulträger beide Anträge nicht an die Schulbehörde stellen wird. Von daher ist es verwunderlich, dass das Land bisher nicht gestellte Anträge abgelehnt haben soll.
Quelle Anna Freud Schule