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Heidelberg – Heidelberger Altstadt: Gemeinderat beschließt neue Sperrzeiten – Für Kneipen gilt nun die „1 Uhr/3 Uhr/4 Uhr“-Regelung – Flankierende Maßnahmen sollen für Ruhe sorgen

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 24. Juli 2018, neue Sperrzeiten für die östliche Heidelberger Altstadt beschlossen. Die dortigen Kneipen müssen künftig in den Nächten auf Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag um 1 Uhr schließen, in der Nacht auf Freitag um 3 Uhr und in den Nächten auf Samstag und Sonntag wie bisher um 4 Uhr. Die Entscheidung ist bei 22 zu 19 Stimmen und vier Enthaltungen mit knapper Mehrheit gefallen. Der Gemeinderat ist in der Sitzung außerdem darüber informiert worden, dass die gewünschte Außenbewirtschaftung ganzjährig bis 24 Uhr und von April bis September bis 1 Uhr nur möglich ist, wenn hiervon keine schädlichen Umwelteinwirkungen für die Anwohner ausgehen. Die neue Sperrzeitensatzung tritt am Donnerstag, 2. August 2018, in Kraft – am Tag nach der Veröffentlichung im Stadtblatt, dem Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg.

Sperrzeiten: flankierende Maßnahmen

Zusammen mit der neuen Sperrzeiten-Satzung hat der Gemeinderat folgende flankierende Maßnahmen beschlossen:

– Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) wird um drei Stellen auf 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgestockt.

– Alle Moonliner-Busse sollen künftig zentral am Universitätsplatz abfahren. Zusätzliches Sicherheitspersonal soll dort die Nachtschwärmer im Auge behalten.

– Jede Kneipe/Bar erhält eine Verantwortungszone, in der sie für Ruhe und Ordnung zuständig ist.

– Ähnlich wie in Mannheim der Nachtbürgermeister soll ein Lärmbeauftragter eingesetzt werden.

Hintergrund der aktuellen Diskussion ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vom März 2018, in dem er die Stadt aufruft, für eine deutliche Verbesserung der Lärmsituation zu sorgen. Ende März 2018 hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die bisher gültige Sperrzeitensatzung für unwirksam erklärt, nach der die Gastronomiebetriebe in den Nächten auf Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag um 2 Uhr, in den Nächten auf Freitag, Samstag und Sonntag um 4 Uhr schließen müssen.

Die Stadtverwaltung hatte angesichts der Ergebnisse des Lärmgutachtens und des Gerichtsurteils folgenden Vorschlag gemacht: Gaststätten sollten wochentags bis 1 Uhr und in den Nächten auf Samstag und Sonntag bis 3 Uhr öffnen dürfen. Dem ist der Gemeinderat nun aber nicht gefolgt.

Biergarten & Co.: Länger draußen sitzen

Der Gemeinderat ist in der Sitzung außerdem darüber informiert worden, dass die gewünschte Außenbewirtschaftung ganzjährig bis 24 Uhr und von April bis September bis 1 Uhr nur unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag möglich ist. Eine generelle Freigabe der Außenbewirtschaftungen über 23 Uhr hinaus wäre nicht rechtmäßig. Die Verwaltung kann eine längere

Betriebszeit nur zulassen, wenn dadurch keine zusätzlichen schädlichen Umweltauswirkungen für die Anwohner entstehen. Die Verwaltung prüft derzeit, ob es für bestimmte Bereiche im Stadtgebiet Heidelberg einfache und pragmatische Lösungen gibt, die dennoch einer rechtlichen Nachprüfung standhalten.

Interessenkonflikt zwischen Wirten/Feiernden und den Altstadtbewohnern

In der Heidelberger Altstadt gibt es seit mehreren Jahren einen Konflikt zwischen Wirten und Feiernden auf der einen und den Bewohnerinnen und Bewohnern der Altstadt auf der anderen Seite. Ein von der Stadt im Jahr 2016 beauftragtes Lärmgutachten hatte ergeben, dass es in der östlichen Altstadt mit ihrer hohen Kneipendichte nachts zu laut ist. Dennoch hatte der Heidelberger Gemeinderat im Dezember 2016 mehrheitlich für Sperrzeiten gestimmt, die hinter den Erwartungen vieler Altstadtbewohner und hinter dem Vorschlag der Verwaltung zurückblieben.

Bewohner eines Gebäudes in der Heidelberger Altstadt hatten sich mit einem Normenkontrollantrag gegen diese Sperrzeitregelungen gewandt. Ende März 2018 hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die bisher gültige Sperrzeitensatzung für unwirksam erklärt. Das Gericht sah sie als rechtswidrig an, da die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner nicht hinreichend berücksichtigt und abgewogen wurden und hinter den Belangen der Touristen und der Gastronomie hätten zurückstehen müssen. Der Sperrzeitbeginn um 2 Uhr beziehungsweise um 4 Uhr widerspräche den Belangen des Gemeinwohles. Das Gericht forderte die Stadt daher auf, für eine deutliche Verbesserung der Lärmsituation für die Anwohner zu sorgen.

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