Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat gegen den Herausgeber eines Internetblogs beim Amtsgericht Mannheim – Strafrichter – den Erlass eines Strafbefehls wegen Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens gemäß § 126 Abs. 2 StGB beantragt.
Ihm liegt zur Last, auf dem von ihm betriebenen Blog am frühen Morgen des 25.03.2018 einen frei erfundenen Artikel über den größten Terroranschlag in Westeuropa veröffentlicht zu haben, der angeblich in der Nacht zuvor in Mannheim begangen worden sei. Unter anderem schilderte der Artikel, dass 136 Personen durch den Terroranschlag zu Tode gekommen, 237 Personen verletzt worden, 30 Angreifer erschossen und 20 weitere Angreifer noch im Stadtgebiet unterwegs seien. Die Lage sei unübersichtlich; teils gebe es Informationen, wonach die Terroristen ihre Attacken weiter fortführten. Einige seien in Richtung Innenstadt entkommen und „würden dort auf jeden einschlagen, dem sie begegnen“. Weiter berichtete der Artikel, dass die Polizei eine Nachrichtensperre verhängt habe.
Bei dem realistisch geschriebenen Artikel, der insgesamt über 20.000 Mal aufgerufen worden sei, sei nicht für jeden Leser sofort erkennbar gewesen, dass es sich um einen frei erfundenen Text gehandelt habe. Eine entsprechende Information sei erst nach Überwinden einer Bezahlschranke und Abschließen eines (kostenlos kündbaren) Abonnementvertrags lesbar gewesen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass mit dem Artikel die bevorstehende Verwirklichung schwerer Straftaten (Mord, Totschlag bzw. schwere Körperverletzung) in einer Weise vorgetäuscht wurde, die dazu geeignet war, den öffentlichen Frieden zu stören, und der Beschuldigte dies auch zumindest billigend in Kauf nahm. Sie hat daher beantragt, eine Geldstrafe zu verhängen.
Quelle StA Mannheim