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Heidelberg – Parteien sollen städtische Räumlichkeiten weiterhin anmieten können: OB Prof. Dr. Eckart Würzner: Wir wollen der Demokratie passende Räume bieten

Heidelberg / Metropolregion Rhein-Neckar(red/ak) – Die Verwaltung hat die Vermietung von städtischen Räumlichkeiten an politische Parteien konkretisiert und die Regeln zusammengefasst. Das entsprechende Konzept wird ab dem 11. Juli in den gemeinderätlichen Gremien besprochen. Demnach sollen künftig alle städtischen Räumlichkeiten in drei Kategorien eingeteilt werden: In die erste Kategorie fallen Räume, die Parteien nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz offenstehen sollen. In der zweiten Kategorie befinden sich die Räumlichkeiten, bei denen der jeweils zuständige Hauptmieter frei entscheiden kann, ob er an Parteien vermieten möchte oder nicht. Die Räumlichkeiten in der dritten Kategorie sollen künftig grundsätzlich nicht mehr an politische Parteien vermietet werden.

„Wir leben in einer Demokratie und dazu gehören öffentliche Diskussionen und Veranstaltungen von Parteien. Als Stadt möchten wir diese auch weiterhin in unseren Räumlichkeiten ermöglichen – selbst wenn manche der dort vorgetragenen Botschaften im weltoffenen Heidelberg schwer zu ertragen sind. Aber es kann nicht sein, dass die Stadt allen politischen Gruppierungen die Türen zuschlägt, weil einige wenige negativ auffallen. Mit unserem Konzept bieten wir den Parteien eine Reihe von städtischen Räumlichkeiten an. Wir schützen aber auch einige besonders sensible Bereiche“, erklärt Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner.

Grundsätzlich sollen bei Raumvermietungen künftig jene Parteien, ihre Jugendorganisationen oder Wählervereinigungen berücksichtigt werden können, die in der Stadt Heidelberg oder im Rhein-Neckar-Kreis einen Orts- oder Kreisverband haben. Zudem muss bei der jeweiligen Veranstaltung, für die Räume angemietet werden, ein konkreter gemeindepolitischer Bezug zur Stadt Heidelberg gegeben sein. Zur Verfügung stehen dann Räume in den folgenden Kategorien 1 und 2:

Kategorie 1: Vermietung an Parteien nach dem Gleichbehandlungsgesetz

– Besprechungsräume des Interkulturellen Zentrums
– Kongresshaus Stadthalle Heidelberg
– Sportzentrum Ost Köpfelsporthalle
– Sportzentrum Süd Halle 1 + 2
– Steinbachhalle Ziegelhausen
– Bürgerzentrum B³, Bahnstadt
– Bürgerhaus HeidelBERG, Emmertsgrund
– Carl-Rottmann-Saal, Handschuhsheim
– Altes Rathaus und Tiefburg, Handschuhsheim
– Bürgerzentrum Kirchheim
– Bürgersaal Kirchheim
– Bürgersaal Neuenheim
– Gesellschaftshaus Pfaffengrund
– Bürgersaal Rohrbach
– Bürgerhaus Schlierbach
– Ehemalige Chapel, Südstadt
– Bürgersaal Wieblingen
– Saal Gutachweg 5, Wieblingen
– Bürgersaal Ziegelhausen
– Bürgerbegegnungsstätte Ziegelhausen/Peterstal

Kategorie 2: Der jeweilige Hauptmieter entscheidet über Vermietung an Parteien

– Kulturhaus Karlstorbahnhof
– Gumbel-Raum im Karlstorbahnhof
– Deutsch-Amerikanisches Institut
– Halle 02
– Kreativwirtschaftszentrum Dezernat 16
– Volkshochschule Heidelberg
– Nachbarschaftstreff „Treff am Turm“
– LiteraturCafé in der Stadtbücherei
– Stadtgarten
– Palmbräuhaus (Hans im Glück, Café Villa und Palmbräugasse)
– Bierhelderhof
– Restaurant im Kurpfälzischen Museum
– Ginger Blue (ehem. Volcano)
– Vereinslokal „Das Bootshaus“

Kategorie 3: Keine Vermietung an Parteien

In der dritten Kategorie finden sich die Räumlichkeiten, die nicht für politische Parteien zur Verfügung stehen sollen. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich. In einigen Gebäuden muss der ungestörte Dienstbetrieb gewährleistet sein, in Jugend- und Kulturhäusern sind die Nutzerkreise eindeutig anders definiert und in manchen Sporthallen gibt es sonstige sachliche Gründe (zum Beispiel keine Bestuhlung oder keine Zulassung als Versammlungsstätte).

– Kurpfälzisches Museum
– Musik- und Singschule
– Palais Graimberg
– Prinz Carl, inklusive Spiegelsaal und Gewölbekeller
– Rathaus
– Stadtbücherei
– Theater und Philharmonisches Orchester
– Haus am Harbigweg
– Kulturfenster e. V., Kirchstraße 16
– Villa Nachttanz
– Klingenteichsporthalle
– Erlenweghalle Rohrbach
– Sportzentrum Nord Halle 1+2
– Sportzentrum West Wieblingen

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