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Hockenheim – Nach Einbruch in Geschäftshaus – 66 jähriger Tatverdächtiger in U-Haft

Hockenheim/Rhein-Neckar-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim erließ das Amtsgericht Mannheim am Montagnachmittag Haftbefehl gegen einen 66-Jährigen. Der Mann ist dringend tatverdächtig, am Sonntag kurz nach 23:00 Uhr gemeinsam mit einem bislang unbekannten Mittäter in ein Geschäftshaus in der Ottostraße eingebrochen zu sein. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Eine aufmerksame Zeugin, der das Verhalten der beiden Männer in einem PKW merkwürdig vorkam, insbesondere nachdem sie eine offensichtlich deponierte Leiter aus einem Gebüsch nahmen, hatte die Polizei informiert. Der 66-Jährige wurde noch hinter dem Anwesen angetroffen und festgenommen. Wie sich herausstellte, war ein Lichtschacht zum Keller des Hauses aufgebrochen worden. In den Keller war eine Holzleiter angelehnt und das vergitterte Kellerfenster war ebenfalls aufgebrochen. Im Kellerraum waren bereits mehrere Kartons mit Diebesgut zum Abtransport bereit gestellt. Bei einer Durchsuchung der Kellerräume konnte kein weiterer Täter festgestellt werden, eine sofort ausgelöste Fahndung verlief ohne Erfolg. In dem von den Tatverdächtigen genutzten Pkw befand sich umfangreiches Aufbruchswerkzeug, das Auto wurde beschlagnahmt. Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Polizeireviers Hockenheim dauern derzeit noch an.

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