Frankenthal / Metropolregion Rhein-Neckar.
Strafanzeige wegen Volksverhetzung gestellt – „Hass entschieden entgegentreten“
Wegen eines beleidigenden Kommentars auf seiner Facebook-Seite hat Torbjörn Kartes, Bundestagsabgeordneter für Ludwigshafen, Frankenthal und den Rhein-Pfalz-Kreis, Strafanzeige gegen einen Mann aus Frankenthal gestellt. Die Strafanzeige erstattete der Mannheimer Fachanwalt für Strafrecht Steffen Lindberg in Kartes‘ Auftrag am Dienstag, 29. Mai, bei der Staatsanwaltschaft Frankenthal.
Der Beanzeigte hatte eine Bundestagsrede kommentiert, die Kartes auf seiner Facebook-Seite eingestellt hatte. Darin sprach Kartes im Rahmen der Haushaltswoche über die Familienpolitik der Bundesregierung und verwies dabei auf die gestiegene Geburtenrate in Deutschland. Dies nahm der Frankenthaler zum Anlass, sich fremdenfeindlich zu äußern mit dem Argument, die Geburtenrate sei auf den Zuzug von Ausländern zurückzuführen. Diese verglich er im Folgenden mit Tieren. Die Politiker der „Altparteien“ solle man an einem „Baum aufhängen“. Dazu erklärt Rechtsanwalt Lindberg: „Diese Äußerungen sind im Gesamtkontext offenkundig volksverhetzend und beleidigend. Der Bundestagsabgeordnete Kartes wird weder in diesem, noch in zukünftigen Fällen hinnehmen, wenn volksverhetzende und rassistische Inhalte auf seiner Seite gepostet werden.“ Den betreffenden Kommentar löschte Kartes unmittelbar, nachdem er ihn für die Anzeigeerstattung dokumentiert hatte.
„Auf den Social-Media-Kanälen bin ich sehr aktiv, weil ich diesen direkten Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern schätze“, erklärt Kartes. „Nicht jede Meinung teile ich, nicht jeder Kommentar ist fair und respektvoll. Dennoch lösche ich nur in absoluten Ausnahmefällen Kommentare. Was ich aber nicht zulasse: Wenn in einem Beitrag gegen geltendes Recht verstoßen wird, wenn beleidigt, gedroht, zur Gewalt aufgerufen oder verleumdet wird. Das alles war in diesem mit erschreckender Rohheit formulierten Kommentar der Fall. Für unser Miteinander und unsere demokratische Kultur ist es wichtig, so etwas nicht stehen zu lassen und dem Hass entschieden entgegenzutreten. Was im Alltag auf der Straße als Verleumdung, Volksverhetzung oder Bedrohung gilt, muss auch in der digitalen Welt so bewertet werden. Deshalb werde ich in diesem und möglichen weiteren Fällen mit den Mitteln des Strafrechts dagegen vorgehen.“