Germersheim/Kreis Germersheim/Metropolregion Rhein-Neckar. Antragsverfahren Teil 1 für die Antragstellung auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2019 – Antragszeitraum: 15. Mai – 02. Juli 2018
Flächen in der Flurbereinigung sind bis zum 15.06.2018 über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer zu beantragen.
Die Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2019 können bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung gestellt werden. Die Antragsfrist vom 15. Mai bis 2. Juli 2018 gilt für den Teil 1 des Antragsverfahrens. Hier müssen alle Flächen, auch die Flächen in Flurbereinigungsverfahren beantragt werden, wenn sie im Herbst 2018 oder im Frühjahr 2019 gerodet werden sollen und eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist. Auch derzeit unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine Bestockung mittels Pflanzrecht aus der sogenannten Umwandlung bzw. Genehmigung auf Wiederbepflanzung beabsichtigt ist. Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2. Dies entspricht der Verfahrensweise der Vorjahre. Hier können allerdings nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz | WIP – Weininformationsportal | Willkommen in Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen. Den Zugang zum eAntrag WMO Teil 1 können Interessierte über den nachfolgenden LINK erreichen: WIP – Das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Den Datenträgerbegleitschein und die dazugehörigen Anlagen müssen Sie für Anträge mit Flächen im Flurbereinigungsverfahren bis spätestens 15. Juni 2018 bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung einreichen; für Anträge ohne Flurbereinigungsflächen bis spätestens 02. Juli 2018. Wer noch keinen Zugang für das WIP besitzt, kann über Neuregistrierung einen Antrag ausfüllen und an die angegebene Nummer faxen. Die Zugangsdaten werden dann in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zugestellt.
Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die schriftliche Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt im September/Oktober durch die Kreisverwaltung, Sachgebiet Agrarförderung.