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Mannheim – 24-Jähriger wegen des dringenden Verdachts des bewaffneten unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim in Untersuchungshaft

Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar. (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Mannheim.Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim erließ das Amtsgericht Mannheim Haftbefehl gegen einen 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Der Beschuldigte steht im dringenden Verdacht, seit mindestens Mitte April 2018 in Mannheim und Ludwigshafen einen schwunghaften Handel mit Marihuana betrieben zu haben. Durch den Verkauf der Drogen an eine Vielzahl von Abnehmern soll er sich seinen Lebensunterhalt und seinen Eigenkonsum finanziert haben. Der Beschuldigte wurde am 20.04.2018, kurz vor 15 Uhr von Beamten der Bundespolizei in der Lindenhofunterführung am Mannheimer Hauptbahnhof kontrolliert. In seinem Rucksack fanden die Beamten 200 Gramm Marihuana. Ihm wird vorgeworfen, die Drogen zum gewinnbringenden Verkauf mit sich geführt zu haben.

Bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Ludwigshafen wurden weitere 208 Gramm Marihuana beschlagnahmt, die ebenfalls zum Verkauf gedacht waren. Neben den Drogen hatte er einen nach dem Waffengesetz verbotenen Schlagring und ein Einhandmesser bereitgelegt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde der 24-Jährige am Samstag dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt. Dieser erließ gegen den Beschuldigten Haftbefehl wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufgrund von bestehender Flucht- und Verdunkelungsgefahr. Der Beschuldigte wurde danach in eine Justizvollzuganstalt eingeliefert. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Kriminalpolizei Heidelberg, Ermittlungsgruppe Rauschgift dauern an.

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