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Mannheim – 32- und 53-Jähriger auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen gemeinschaftl. unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zehn Fällen u.a. in U-Haft

Mannheim/Metropolregion Rhein-Neckar (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Mannheim. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim erließ das Amtsgericht Mannheim Haftbefehle gegen einen 32-Jährigen und einen 53-Jährigen wegen gemeinschaftlichen unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zehn Fällen. Bei dem 53-Jährigen liegt zudem ein weiterer Fall des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln vor. Den Beschuldigten wird vorgeworfen sich im Jahr 2014 dazu entschlossen zu haben, im Raum Mannheim einen schwunghaften Handel mit insbesondere Marihuana und Amphetamin zu betreiben. Durch den Weiterverkauf der Betäubungsmittel, auch in großen Mengen, wollten sie sich eine Einnahmequelle von einigem Umfang und Dauer verschaffen. Hierdurch sollte der Eigenkonsum und der Lebensunterhalt bestritten werden.

Während der 53-Jährige aus seiner Wohnung in Mannheim-Neckarstadt die Betäubungsmittel an einen umfangreichen Kreis an Abnehmer veräußerte, bunkerte der 32-Jährige die Betäubungsmittel in seiner Wohnung oder Drittwohnungen, die sich ebenfalls in Mannheim befanden. Umfangreiche Ermittlungen der Ermittlungsgruppe Rauschgift, des Polizeipräsidiums Mannheim ergaben folgenden Erkenntnisse. Im Zeitraum Mitte 2014 bis Anfang 2015 lagerte der 53-Jährige in drei Fällen jeweils mindestens eine halbes Kilogramm Marihuana in anderen Wohnungen zwischen und ließ dieses in der Folge portionsweise von dem 32-Jährigen abholen, um dieses gewinnbringend zu veräußern.

Anfang 2015 verkaufte der 53-Jährige 100 Gramm Amphetamin, welches teilweise vom Abnehmer selbst konsumiert und teilweise weiterverkauft wurde. Anfang Februar 2017 verkauften die Beschuldigten ein weiteres Kilogramm Marihuana gewinnbringend. Im Zeitraum Juni 2017 bis Dezember 2017 erwarb der 53-Jährige in mindestens vier Fällen und zuletzt am 08.02.2018 jeweils ein Kilogramm Marihuana, was für den gewinnbringenden gemeinschaftlichen Betäubungsmittelhandel mit seinem 32-jährigen Kompagnon gedacht war. In diesem Zeitraum wurde fast wöchentlich zwischen 50-100 Gramm Marihuana gewinnbringend an einen weiteren Abnehmer veräußert.

Am 19.02.2018 wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim mehrere, beim Amtsgericht Mannheim erwirkte Wohnungsdurchsuchungsbeschlüsse vollzogen. Bei diesen Maßnahmen waren u.a. Spezialkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz involviert. Bei einer Wohnungsdurchsuchung wurden u.a. 900 Gramm Marihuana beschlagnahmt, welches ebenfalls den Beschuldigten zugeordnet werden konnten.

Die 32- und 53-jährigen deutschen Staatsangehörigen wurden am 20.02.2018 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen gemeinschaftlichen vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zehn Fällen u.a. dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Mannheim vorgeführt. Dieser erließ gegen das Duo Haftbefehle wegen Verdunkelungs- und Fluchtgefahr.Die Beschuldigten wurden danach in verschiedene Justizvollzugsanstalten verbracht. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim und der Ermittlungsgruppe Rauschgift dauern an.

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