Mannheim / Metropolregion Rhein-Neckar.
Staatsanwaltschaft Mannheim stellt Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz ein
Das Ermittlungsverfahren war aufgrund einer Strafanzeige der Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V., in der die Haltung flugunfähiger Flamingos und die Amputation der Vögel als Verstöße gegen das Tierschutzgesetz beanstandet wurde, eingeleitet worden.
Der Betrieb des in Mannheim gelegenen Luisenparks fällt in den Zuständigkeitsbereich der Stadtpark Mannheim gemeinnützige GmbH.
Aufgrund der unter Einschaltung des Veterinäramts der Stadt Mannheim durchgeführten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mannheim wurde festgestellt, dass die im Luisenpark insgesamt gehaltenen 50 Flamingos in den Jahren 1985, 1997 und 1998 über den Zoohandel in bereits chirurgisch kupiertem Zustand erworben wurden. Insoweit steht der strafrechtlichen Verfolgung einer entgegen dem Verbot des § 6 Abs. 1 S. 1 TierSchG durchgeführten Amputation die seit Jahren eingetretene Verjährung (§§ 17 TierSchG, 78 StGB) entgegen. Sonstige Maßnahmen zur Verhinderung des Fliegens, etwa durch Beschneiden der Schwungfedern, werden im Luisenpark nicht praktiziert.
Allein das Halten der Flamingos stellt keine Verursachung erheblichen Leidens im Sinne von § 17 Nr. 2 TierSchG dar. Eindeutige zoologische Erkenntnisse bzw. Forschungsergebnisse zu einem Dasein unter Verlust der natürlichen Flugmöglichkeit liegen laut fachkundiger Stellungnahme des Veterinäramts der Stadt Mannheim nicht vor. Konkrete und objektivierbare Anzeichen für strafrechtlich relevante Leiden der Flamingos sind weder beim Veterinäramt als zuständiger Überwachungsbehörde noch sonst bekannt geworden.
Quelle StA Mannheim