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Hockenheim – Stadt Hockenheim fordert mehr Schutz vor Bahnlärm

Hockenheim / Rhein-Neckar-Kreis / Metropolregion Rhein-Neckar.

Die Stadtverwaltung Hockenheim hat sich an der Anfang März zu Ende gegangenen zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes beteiligt. Sie möchte damit mehr Schutz der Bürger vor Bahnlärm erreichen. Die dabei erfolgten Äußerungen zum Schienenlärm werden vom Eisenbahnbundesamt (EBA) ausgewertet. Sie fließen in den Lärmaktionsplan Teil B ein. Dieser stellt die Grundlage für die Überarbeitung des Lärmaktionsplans im Jahr 2023 dar. Neben der Stadtverwaltung haben auch die BISS e. V. und zahlreiche, vom Bahnlärm betroffene Bürger mitgewirkt.

Die Stadtverwaltung Hockenheim forderte das EBA im Rahmen des Ver-fahrens erneut auf, die Variante V 12 in den zukünftigen Lärmaktionsplan aufzunehmen. Sie sieht den Bau von Schallschutzwänden entlang der Bahntrasse mit einer Höhe von acht Metern, das Schleifen der Schleifen der Gleise) und weiterer passiver Schallschutz vor. „Die Variante V 12 ist als Minimum für effektiven Schutz der Bürger vor Schienenlärm unabdingbar“, stellt Oberbürgermeister Dieter Gummer fest. Die von der DB nach wie vor bevorzugte Variante V 7 mit einer Erhöhung der Lärmschutzwand auf ma-ximal eineinhalb Meter zwischen dem Bahnhofskiosk und der südlich an-grenzenden Mörschbrücke ist dafür keine Lösung. Die anderen, bisher vom EBA beschriebenen Lärmminderungsmaßnahmen sind hingegen positiv zu bewerten. „Die finanzielle Unterstützung von Forschungsvorhaben, Lärm an der Quelle zu beseitigen, begrüßen wir ausdrücklich“, ergänzt Dieter Gum-mer.

Das Thema Bahnlärm beeinträchtigt viele Hockenheimer stark, wie die Stadtverwaltung im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung betonte. Von den knapp 21.000 Einwohnern Hockenheims leben tagsüber rund 7.130 Personen in einem Pegelbereich von 50 bis hin zu 75 Dezibel (A). Nachts sind von dieser Lärmbelastung noch immer rund 5.740 Menschen betroffen. „Diese Zahlen belegen die hohe Betroffenheit Hockenheims durch Bahn-lärm. Er kann nur mit effektivem Lärmschutz bekämpft werden. Dies ist nur durch die Umsetzung von mindestens der Variante 12 erreichbar“, so OB Dieter Gummer.

Für die Fortführung des Verfahrens wünscht sich die Stadtverwaltung Ho-ckenheim von dem EBA mehr Aufklärung über die Beteiligungsmöglichkei-ten. Die nun abgeschlossene zweite Phase vermittelte den Eindruck, dass sich Betroffene nur mit dem auf der Internetseite enthaltenen Fragebogen äußern können. Das EBA wies an anderer Stelle aber daraufhin, dass eine Beteiligung auch per Post, E-Mail oder Fax möglich sei. Dazu OB Dieter Gummer: „Das EBA sollte künftig deutlich klarstellen, dass beide Wege denkbar sind. Nur so kann eine möglichst breite Beteiligung der Bevölke-rung erreicht werden.“
Quelle: Stadtverwaltung Hockenheim

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