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Bobenheim-Roxheim – Verkehrsunfallflucht – Zettel an der Windschutzscheibe ist nicht genug

Bobenheim-Roxheim/Rhein-Pfalz-Kreis/Metropolregion Rhein-Neckar (ots) – Am gestrigen Donnerstag, 08.03.2018, beschädigt gegen 17:00 Uhr eine 77-Jährige beim Einparken auf einem großen Einkaufsmarkt im Südring einen daneben stehenden PKW. Die Rentnerin hinterlässt nach Zeugenangaben einen Zettel mit ihren persönlichen Daten an der Windschutzscheibe des Unfallgegners und verlässt danach die Örtlichkeit zu Fuß. Der eingesetzten und vor Ort eintreffenden Streife teilt die Seniorin mit, dass sie angenommen habe, dass ein Hinterlassen eines Zettels ausreiche. Dies ist nicht der Fall! Im Frankenthaler Stadtgebiet ereigneten sich im Jahr 2017 insgesamt 602 Verkehrsunfallfluchten – jede einzelne stellt eine Straftat dar. Der §142 des Strafgesetzbuches sieht für Unfallflucht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Der im Jahr 2017 durch Unfallfluchten entstandene Sachschaden beläuft sich derzeit auf 619.919 Euro. Ein Großteil der Unfallfluchten wird auf Parkplätzen oder an am Straßenrand geparkten Fahrzeugen begangen.
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