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Ludwigshafen – Kindergeld gibt es auch nach dem Abitur

Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar. Bald endet für viele Abiturientinnen und Abiturienten die Schule. Die Frage, ob sich das Kind bis zum Start der Ausbildung oder des Studiums eventuell arbeitslos melden muss, verunsichert einige Eltern, weil sie nicht genau wissen, wie es nach der Schulzeit mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit kann hierbei weiterhelfen: Eine Meldung bei der Arbeitsagentur ist nur in Einzelfällen notwendig. Sie ist nicht erforderlich, wenn zum Beispiel der nächste Ausbildungsabschnitt (Berufsausbildung oder Studium) innerhalb von vier Monaten nach Beendigung der Schulzeit beginnt. Doch selbst wenn sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger gestaltet, kann weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Dies ist beispielsweise dann möglich, wenn das Kind auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet und die entsprechende Bewerbung für den Ausbildungs- oder Studiengang nachweisen kann.

Ist eine Bewerbung noch nicht möglich, weil beispielsweise das Bewerbungsverfahren an der Hochschule noch nicht eröffnet wurde, genügt zunächst eine schriftliche Erklärung des Kindes, sich so bald wie möglich bewerben zu wollen. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach dem Ende der Schulzeit schriftlich mitzuteilen. Die dafür vorgesehenen Formulare, zum Beispiel für eine Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, stehen im Internet unter www.familienkasse.de bereit. Selbstverständlich können Eltern sich auch telefonisch informieren: Die Familienkasse ist unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 5555 30 erreichbar.

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