Mainz/Ludwigshafen/Metropolregion Rhein-Neckar. (ots) – Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt vor dem Verkauf von Kryptowährungen über dafür nicht etablierte Börsen und Handelsplätze. Verkäufer von Kryptowährungen, die den Verkauf auf dafür eigentlich nicht vorgesehenen Plattformen, wie beispielsweise eBay, abwickeln, riskieren unter Umständen, Opfer eines Betrugsdelikts zu werden.
In der Praxis sieht es so aus, dass der Verkäufer (späterer Geschädigte) den vermeintlich sicheren Zahlungsweg (z.B. PayPal) akzeptiert und nach Eingang des Geldes die zum Verkauf angebotene Kryptowährung unwiderruflich an eine ihm genannte Adresse transferiert. Wenige Tage nach der erfolgten Transaktion wird seitens des genutzten Zahlungsdienstleisters (z.B. PayPal) aufgrund widerrechtlicher Nutzung des entsprechenden Kontos eine Rückbuchung des Geldbetrages vorgenommen. Vor dem Hintergrund, dass eine Rückabwicklung der Transaktion der Kryptowährung nicht möglich ist, bleibt der Verkäufer auf dem ihm entstandenen Schaden (Verlust des Geldes und der Kryptowährung) sitzen.
Das Landeskriminalamt rät:
– Nutzen Sie für den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen
etablierte Börsen und Handelsplätze
– Verwalten Sie Ihre Kryptoschlüssel auf sicheren Systemen oder
“offline” an gesicherten Orten
– Verwahren Sie größere Geld- oder Krypto-Beträge nicht auf Börsen
wenn dies nicht notwendig ist
– Bedenken Sie die Nutzung von Hardware Wallets und
– wenden Sie – wenn möglich – eine zwei Faktor Authentifikation
an.