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Ludwigshafen – Die Grünen im Rat: Gerichtsurteil gibt Impuls zur Verbesserung der Luftqualität

Ludwigshafen / Metropolregion Rhein-Neckar.
Die Grünen im Rat begrüßen, dass durch die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ein wichtiger Impuls gesetzt wird, die Luftqualität in den Großstädten nachhaltig zu verbessern. Jetzt muss die Bundesregierung wirksame Maßnahmen verabschieden, die den betroffenen Städten, darunter Ludwigshafen, zu einer spürbaren Minderung der Luftschadstoffe verhelfen.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Möglichkeit von Fahrverboten in stickoxid-belasteten Großstädten überrascht die grüne Ludwigshafener Stadtratsfraktion nicht. Wenn kein anderes Mittel hilft, sind Fahrverbote statthaft, heißt andersherum: Jetzt sind wirksame Maßnahmen dringend gefordert, wenn Fahrverbote vermieden werden sollen. Die Fahrzeughersteller, die teilweise mitten in der Dieselkrise Rekordumsätze und -gewinne erzielen, müssen endlich Verantwortung zeigen und technische Maßnahmen zur Abgasreduzierung auf den Weg bringen.
Die Kommunen in der Region müssen ihren gemeinsamen Masterplan voranbringen, mit einer Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs, des Fahrrad- und Fußverkehrs, mit einem attraktiveren und sozialeren Tarifsystem, mit der Beschaffung emissionsarmer, besser noch emissionsfreier Fahrzeuge für die öffentlichen Fuhrparke, einem verbesserten Liniennetz und Radwegesystem auch über die Stadtgrenzen hinweg. Mehr Car- und Bikesharing, mehr Mobilitätsstationen und smarte Lösungen für die gemeinsame Nutzung und den Wechsel von umweltfreundlichen Verkehrsmitteln sind wichtige Bestandteile eines Konzepts, das uns auch in Zukunft eine bequeme, sichere und zeitsparende Mobilität in den Städten ermöglicht – ohne die Gesundheit von vielen Stadtbewohnerinnen und -bewohnern zu bedrohen. Die Stadt Ludwigshafen muss mit den Nachbarkommunen einen überzeugenden Masterplan formulieren und die dafür notwendige massive Unterstützung des verkehrspolitisch federführenden Bundes einfordern.

Quelle :Die Grünen im Rat

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