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Landau – Teilnahme am Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ – Bewerbungsunterlagen bis 17. März einreichen

Landau/Metropolregion Rhein-Neckar. Im Rahmen des 26. Dorfwettbewerbes im Wettbewerbsturnus 2017 bis 2019 steht in Rheinland-Pfalz der zweite Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2018 an. Auch die Gemeinden im Landkreis Südliche Weinstraße sind aufgefordert, sich an diesem für die Dorfentwicklung so wichtigen Wettbewerb zu beteiligen. Die Gemeinden haben die Möglichkeit sich bis spätestens zum 17. März 2018 bei der Abteilung Bauen und Umwelt der Kreisverwaltung zu bewerben. Blick auf die Gemeinde Weyher, die beim Dorfwettbewerb 2015-2017 den Bundeswettbewerb erreicht hat. Landrat Dietmar Seefeldt ruft die Ortsgemeinden dazu auf sich am Wettbewerb zu beteiligen: „Die Wettbewerbe in der Vergangenheit haben gezeigt, dass auch mit kleinen Dörfern bis hin zum Bundesentscheid sehr gute Ergebnisse erzielt werden können und, dass man gemeinsam die Entwicklung und damit die Zukunft der Dörfer aktiv beeinflussen kann“, so der Landrat.

Neben den bisherigen Sonderpreisen für vorbildliche Initiativen und Maßnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung und dem Demografiepreis Dorferneuerung wird auch wieder ein Sonderpreis für „Kinder- und jugendfreundliche Dorferneuerung“ ausgelobt. Der Wettbewerb soll damit in besonderem Maße dazu beitragen, das Interesse für die Belange und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu fördern. Er soll alle Beteiligten mobilisieren und aktiv einbinden als eine Säule der Dorfentwicklung. Die Prämierung erfolgt im Landesentscheid mit einem Preisgeld in Höhe von 5.000 Euro.

Informationen zum Wettbewerb:
Teilnahmeberechtigt am Dorfwettbewerb sind Ortsgemeinden mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohnern und Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3.000 Einwohnern, die vom übrigen besiedelten Gemeindegebiet räumlich klar getrennt sind und eine geschlossene Ansiedlung bilden.

Die Wettbewerbsteilnehmer werden in zwei Klassen eingeteilt: In der Hauptklasse sind die Ortsgemeinden und die Gemeindeteile zusammengefasst, die sich zum ersten Mal am Wettbewerb beteiligen oder in früheren Wettbewerben noch nicht im Gebietsentscheid waren. In der Sonderklasse sind die Ortsgemeinden und Gemeindeteile zusammengefasst, die in früheren Jahren bereits im Gebietsentscheid waren.
Anmeldungsverfahren zum Wettbewerb:
Die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister melden die Beteiligung am Wettbewerb nach Beschlussfassung im Ortsgemeinderat über die Verbandsgemeindeverwaltung der Kreisverwaltung.

Wettbewerbsverfahren:
Die Landeswettbewerbe erfolgen jeweils dreistufig auf Kreis-, Gebiets- und Landesebene. Die Sieger der Kreisentscheide nehmen am Gebietsentscheid teil, dessen Sieger wiederum gehen in den Landesentscheid. Zur Ermittlung der Kreis-, Gebiets- und Landessieger werden von den Kreisverwaltungen, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion und dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur Bewertungsjurys gebildet.

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